Mönchengladbach (ots) –
Das Landgericht Köln hat FCA Italy für Manipulationen im Dieselabgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Damit erhält ein weiterer geschädigter Verbraucher finanzielle Kompensation im...
Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Ravensburg hatte ein Dieselverfahren gegen die Daimler AG ausgesetzt und Fragen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Dort bahnt sich jetzt...
Köln/Meiningen (ots) Jetzt kostenlos prüfen
Die Rechte von Wohnmobilbesitzern bekommen im Abgasskandal deutlichen Aufwind. Eine Partnerkanzlei von halloAnwalt – die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei –...
Mönchengladbach (ots) Vor dem Bundesgerichtshof war ein Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit der Abgasnorm Euro 5 streitgegenständlich. Der BGH stellt heraus, dass die Substantiierungsanforderungen an den Kläger nicht überspannt werden dürfen und wann einem Beweisangebot des Klägers nachzugehen ist.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.11.2021 (Az.: III ZR 202/20) ein zweitinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 31.07.2020, Az.: 10 U 163/19) im Dieselabgasskandal der Audi AG aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitgegenständlich war ein im April 2012 erstzugelassener Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit einem Motor des Typs EA896 und der Abgasnorm Euro 5. Diesen hatte der Kläger am 6. November 2015 von einem Autohaus zum Preis von 36.500 Euro und einer Laufleistung von 78.371 Kilometern erworben. Bis zum 23. Juli 2020 legte er mit
München (ots)
Im Jahr 2021 kommen viele Neuerungen und Änderungen auf Autofahrer und Reisende zu. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen rund um Mobilität zusammengefasst.
Ab...
München (ots)
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Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer “Überprüfung” in die Werkstatt zu...