Garage für Dienstwagen Die Unterstellkosten sind nicht geltend zu machen

Berlin (ots)

Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, der kann im Regenfall die Unterstellkosten in seiner eigenen Garage nicht steuerlich geltend machen. So urteilte die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS.

(Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 14 K 21/19, anhängig beim Bundesfinanzhof unter VIII R 29/20)

Der Fall: Ein Arbeitnehmer durfte einen Dienstwagen nutzen, mit dem er am Abend auch nach Hause fuhr. Wie in solchen Fällen üblich, musste er sich den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des PKW anrechnen lassen. Doch da hatte der Immobilienbesitzer eine Idee: Er versuchte, diesen geldwerten Vorteil anteilig um die auf seine Garage entfallenden Gebäudekosten zu mindern.

Das Urteil: Die Finanzrichter stellten fest, dass nur Aufwendungen des Arbeitnehmers/Steuerzahlers geltend gemacht werden könnten, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen notwendig seien, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen. Dazu zähle das Parken in der eigenen Garage normalerweise nicht.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.


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Garage für Dienstwagen Die Unterstellkosten sind nicht geltend zu machen

Berlin (ots)

Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, der kann im Regenfall die Unterstellkosten in seiner eigenen Garage nicht steuerlich geltend machen. So urteilte die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS.

(Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 14 K 21/19, anhängig beim Bundesfinanzhof unter VIII R 29/20)

Der Fall: Ein Arbeitnehmer durfte einen Dienstwagen nutzen, mit dem er am Abend auch nach Hause fuhr. Wie in solchen Fällen üblich, musste er sich den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des PKW anrechnen lassen. Doch da hatte der Immobilienbesitzer eine Idee: Er versuchte, diesen geldwerten Vorteil anteilig um die auf seine Garage entfallenden Gebäudekosten zu mindern.

Das Urteil: Die Finanzrichter stellten fest, dass nur Aufwendungen des Arbeitnehmers/Steuerzahlers geltend gemacht werden könnten, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen notwendig seien, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen. Dazu zähle das Parken in der eigenen Garage normalerweise nicht.

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Hymer-Wohnmobil SL 704 im Abgasskandal um Fiat Ducato verwickelt Dr. Stoll & Sauer forciert Klagewelle gegen Fiat Chrysler

Die Reise- und Wohnmobilbranche wird in den Strudel des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hineingezogen. Die meisten Hersteller der Freizeitfahrzeuge setzen beim Fahrgestell und Motor auf den Fiat Ducato. Die Multijet-Motoren im Ducato manipulieren nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes die Abgasreinigung. Auch Iveco ist in den Skandal verwickelt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat am Landgericht Frankenthal am 22. November 2021 Klage gegen FCA Italy eingereicht. Streitgegenständlich ist das Wohnmobil SL 704 von Hymer. Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffene Verbraucher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.

Diesel-Klage gegen Fiat trifft Wohnmobil SL 704 von Hymer

Fiat-Kunden stehen unter Schock. Auch der Autokonzern FCA hat einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal und ganz offensichtlich die Abgasreinigung in seinen Motoren so manipuliert, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Darüber hinaus verkaufen Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Zum Iveco Daily liegt mittlerweile ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt vor. Damit hält der Diesel-Abgasskandal von FCA Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche. Am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer bereits die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg eingereicht. Mittlerweile sind über 1000 Klagen der Kanzlei gegen FCA an deutschen Gerichten anhängig. In der aktuellen Klage steht ein Wohnmobil des Herstellers Hymer im Mittelpunkt. Hier die Fakten zur nächsten Zivilklage gegen Fiat Chrysler Automobiles Italy in der Bundesrepublik:

Im November 2019 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Hymer SL 704 für 116.490 Euro.
Beim Motor handelt es sich um eine Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte im Zuge von Durchsuchungen bei FCA am 22. Juli 2020 eine Liste mit betroffenen Multijet-Motoren veröffentlicht. Mittlerweile existiert diese Liste nicht mehr auf der Webseite der Polizei Hessen, sondern der Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft wegen Pkws, Transporter und Wohnmobilen des Herstellers Fiat Chrysler (der Marken Fiat, Jeep und Alfa Romeo) ermittelt, die die Abgasnormen EUR 5 und EUR 6 einhalten sollten. Die Ermittlungsbehörde schließt indirekt erstmals aus, dass neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6dTemp erfüllen, Bestandteil des Skandals sind. Diese Motoren sind nicht Gegenstand der Ermittlungen.
Mit Klage vom 22. November 2021 soll das Landgericht Frankenthal feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und Fiat Chrysler Automobiles Italy dafür haftet. Je nach Fallkonstellation wird zudem gegen Stellantis geklagt. Die Automobilholding Stellantis ist nach der Fusion zwischen FCA und PSA entstanden. Da sich das Fahrzeug noch in der zweijährigen Gewährleistung befindet, ist auch der Händler auf Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verklagt worden.
Dr. Stoll & Sauer hat im Oktober und November 2020 beim Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwei Reisemobile testen lassen. Zum Beispiel überschritt der Dethleffs Esprit T7150 EB mit der Euroabgasnorm 5 den Grenzwert für Leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das 9,9-fache. Das Gutachten beweist die Verwicklung des Fahrzeugs in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Das Gutachten ist der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem Landgericht Freiburg zur Verfügung gestellt worden. Die Deutsche Umwelthilfe hat im April 2021 den Euro-6b-Motor eines Challenger getestet. Die Grenzwerte wurden um den Faktor 19 überschritten. Damit ist klar, dass auch Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 im Skandal verwickelt sind. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass es sich beim Modell von Hymer ähnlich verhält.
Am 25. Januar 2021 hat das Landgericht Freiburg erstmals mündlich im Abgasskandal von Fiat Chrysler verhandelt. Das Verfahren befindet sich derzeit am Oberlandesgericht Karlsruhe in der Berufung. Das Landgericht Koblenz hat FCA am 1. März 2021 erstmals in Deutschland verurteilt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am 15. April 2021 am Landgericht Stade ihr erstes verbraucherfreundliches Urteil gegen den Autobauer erstritten (Az. 2 0 12/21). Mittlerweile hat die Kanzlei mehrere positive Urteile gegen das Fiat-Imperium erstritten. Mit Urteil vom 17. August 2021 ist am Landgericht Stade erstmals ein Händler dazu verurteilt worden, für ein Wohnmobil eine Kaufpreis-Minderung herauszurücken (Az. 2 O 175/21). Am 2. September 2021 verurteilte das Landgericht Oldenburg einen Händler zur Neulieferung eines Hymer-Wohnmobils (Az. 4 O 767/21).
Gegen Fiat laufen im Zusammenhang mit Durchsuchungen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Behörde bittet Fiat-Kunden, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.
Auch beim Kraftfahrt-Bundesamt wird der Fiat-Motor für den Ducato als im Diesel-Abgasskandal verwickelt geführt.
Die Deutsche Umwelthilfe deckte den Abgasskandal bei Fiat bereits 2016 auf. Der Fiat-Motor schaltet nach 22 Minuten die Abgasreinigung vollständig ab, so das Ergebnis von zahlreichen Tests. Für den Chemiker und Umweltexperten Axel Friedrich sind alle Motoren des Konzerns mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 manipuliert. Sie halten die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein und im normalen Straßenverkehr wird die Luft verpestet.
Auch bei Untersuchungen durch den ADAC fiel der Fiat Ducato beim Ausstoß von Stickoxiden negativ auf. Bei NOx-Emissionen im normalen Straßenverkehr emittiert der Ducato rund 1.200 mg/km an NOx – erlaubt sind bei Euro 5 180 mg/km.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass bei Fiat der begründete Verdacht besteht, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Abgasreinigung manipuliert wird. Damit wäre der Fall FCA mit dem ersten Abgasskandal der Volkswagen AG vergleichbar. Und VW ist am 25. Mai 2020 vom Bundesgerichtshof wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden.
Die Fahrzeuge sind aufgrund der möglichen Abgasmanipulation im Wert gemindert, und den Verbrauchern ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zudem droht den Fahrzeugen die Stilllegung.

Welche Motoren sind im FCA-Skandal verwickelt?

FCA-Kunden haben jetzt natürlich viele Fragen. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass sich der Fall Fiat ähnlich entwickeln wird wie die Skandale bei VW, Daimler, BMW und Opel. Die Kanzlei gehört zu einer der erfahrensten im Abgasskandal, hat am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Dieselskandal von VW eingereicht und mit der Musterfeststellungsklage gegen VW deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Eine der wichtigsten Frage für die Verbraucher ist natürlich, bin ich vom Skandal betroffen.

Mittlerweile ist es für das Polizeipräsidium Frankfurt klar, dass Motoren mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 im Skandal betroffen sind. „Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wegen Fahrzeugen (PKWs, Transporter und Wohnmobile) des Hersteller Fiat Chrysler (der Marken Fiat, Jeep und Alfa Romeo), die die Abgasnormen EUR 5 und EUR 6 erfüllen. Neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6dTemp erfüllen, sind nicht Bestandteil der hier geführten Ermittlungen“, heißt es auf der Webseite des Präsidiums.

Darüber hinaus liegt der Kanzlei liegt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 30. Dezember 2020 vor, das den Verdacht gegen Fiat-Chrysler mehr als erhärtet: Es „ist davon auszugehen, dass Ihr Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist“, heißt es in einem Schriftverkehr zwischen einem Verbraucher und der Staatsanwaltschaft. Für Dr. Stoll & Sauer ist klar, dass Fiat Chrysler Verbraucher getäuscht und geschädigt hat.

Noch im Sommer 2020 hatte die Staatsanwaltschaft eine Liste mit unter Verdacht stehenden Multijet-Motoren veröffentlicht. Letztlich haben sich die Angaben der Polizei aus dem Sommer 2020 nur als ein erster Anhaltspunkt herausgestellt, in welchen Motoren sich unzulässige Abschalteinrichtungen befinden könnten, die dafür sorgen, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden und nicht im realen Straßenbetrieb. Am einfachsten hat sich daher die Messlatte des Umweltexperten Axel Friedrich erwiesen: Alle Euro-5- und Euro-6-Motoren reißen die Abgasgrenzwerte, wenn sie den Prüfstand verlassen haben. Nur Euro 6dTemp und Euro 6d halten die gesetzlichen Vorschriften auch im Straßenverkehr ein. Der Unterschied zwischen den beiden Euro 6d-Normen ist recht einfach. Euro 6dTemp gesteht einem Diesel auf der Straße den 2,1-fachen NOx-Ausstoß im Vergleich zum Prüfstand zu. Wenn das Auto im Labor also 80 mg/km ausstößt, dürfen es auf der Straße 168 sein.

Warum sollten Verbraucher im Fiat-Skandal keine Zeit verlieren?

Der VW-Skandal hat für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gezeigt, dass die Autobauer immer auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Fälle verjähren und sich der zu zahlende Schadensersatz in Grenzen hält. Das betrifft Motoren- und Fahrzeughersteller sowie auch die Händler. Gemeinsam bilden sie eine starke Gemeinschaft gegen den einzelnen Verbraucher. Der sollte sich von einer spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten lassen. Nur gemeinsam können die Verbraucher der Industrie die Stirn bieten. Von der Politik und dem KBA ist nichts zu erwarten. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler zur Eile. Denn seit 2016 ist Behörden bekannt, dass der Autobauer es mit der Wahrheit bei der Abgasreinigung nicht genau nimmt. Was ist bei der Verjährung zu beachten?

Wenn Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Da ist nach zwei Jahren ab Kauf die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei. Ist die Gewährleistung abgelaufen, besteht natürlich die Möglichkeit gegen FCA juristisch vorzugehen.
Bei den Ansprüchen gegen Hersteller ist die Situation etwas komplizierter. Denn die Verjährung tritt kenntnisabhängig ein. Was heißt das? Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation an Fiat-Motoren berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgasskandal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat: Verbraucher sollten nicht weiter abwarten und ihre Ansprüche dringend geltend machen.

Abwarten ist daher keine Option. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler AG

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die beiden Inhaber für den vzbv die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
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70 Jahre Hauptuntersuchung in Deutschland: Elementarer Baustein der Verkehrssicherheit

Stuttgart (ots)

Seit 1. Dezember 1951 ist die HU verpflichtend
Plakette erleichtert seit 1961 die Kontrolle
2020 wurden in Deutschland fast 30 Millionen Fahrzeuge geprüft

Seit 70 Jahren ist die Hauptuntersuchung (HU) an Pkw Pflicht. Mit dem Stichtag 1. Dezember 1951 wurde die regelmäßige Überprüfung aller zugelassenen Pkw, Lkw, Busse und Motorräder in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Schon zuvor existierten zwar vielerorts Vorgaben für die Überprüfung von Fahrzeugen auf ihre Verkehrstauglichkeit; flächendeckend verbindlich wurde die HU erst 1951. Knapp zehn Jahre später wurde die bis heute vertraute HU-Plakette eingeführt, um die Kontrolle zu erleichtern. “Die Hauptuntersuchung ist eine absolute Erfolgsgeschichte für die Verkehrssicherheit”, betont Jann Fehlauer, Geschäftsführer der DEKRA Automobil GmbH.

In den Anfangszeiten der Hauptuntersuchung war die Fahrzeugflotte noch recht überschaubar: Rund 700.000 Pkw waren zum Stichtag 1951 in der Bundesrepublik zugelassen; 70 Jahre später sind es laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im vereinten Deutschland fast 70-mal so viele, nämlich gut 48 Millionen. Hinzu kommen mehr als drei Millionen Lkw, außerdem Motorräder, Busse und Anhänger. Sie alle müssen regelmäßig zur HU.

Rund jedes dritte Fahrzeug fällt mit Mängeln auf

Allein im Jahr 2020 wurden insgesamt fast 30 Millionen Hauptuntersuchungen in Deutschland durchgeführt, davon mehr als 21 Millionen an Pkw. Die KBA-Statistik weist aus, dass bei rund jedem dritten Fahrzeug Mängel festgestellt wurden. Mehr als 5,5 Millionen Pkw Fahrzeuge hatten erhebliche Mängel – mit der Folge, dass die HU-Plakette verweigert wurde. Dasselbe gilt für rund 167.000 Fahrzeuge, denen gefährliche Mängel bescheinigt wurden, und weitere 13.000, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden und nicht mehr weiterfahren durften.

“Der technische Zustand der Fahrzeuge auf unseren Straßen hat einen ganz elementaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit”, so Jann Fehlauer. “Schon allein die Existenz der Hauptuntersuchung sorgt dafür, dass viele Fahrzeughalter sich anders um die Wartung kümmern als das ohne HU wohl der Fall wäre. Entscheidend sind also nicht nur die Mängel, die bei der Hauptuntersuchung festgestellt werden, sondern auch diejenigen, die deshalb schon vorher behoben werden. 70 Jahre Hauptuntersuchung sind aus unserer Sicht eine Erfolgsgeschichte und ein Vorbild für andere Länder.”

DEKRA ist Marktführer in Deutschland und weltweit die Nummer 1

Seit der Anerkennung als Überwachungsorganisation im Jahr 1961 bietet DEKRA Hauptuntersuchungen für jedermann an. Schon zuvor hatte die Organisation – wie seit der Gründung im Jahr 1925 – die Fahrzeuge aus den Fuhrparks der eigenen Mitglieder geprüft. Heute ist DEKRA mit etwas mehr als einem Drittel aller insgesamt durchgeführten Hauptuntersuchungen Marktführer in Deutschland. Mehr als 6.000 DEKRA Prüfingenieure sind im Einsatz – bundesweit flächendeckend an gut 600 eigenen Prüfstandorten, aber auch in Tausenden von Werkstätten.

Auch international ist DEKRA in Sachen Fahrzeugprüfung die Nummer 1: “Jährlich führen unsere Experten insgesamt etwa 27 Millionen Fahrzeugprüfungen in 23 Ländern durch – von den USA bis Neuseeland, von Schweden bis Südafrika”, erklärt Christoph Nolte, Executive Vice President der DEKRA Gruppe und Leiter der Service Division Vehicle Inspection. “Allein in diesem Jahr sind wir mit Mexiko, Chile und Finnland in drei Märkten neu in die Fahrzeugprüfung eingestiegen. Und wir wollen weiter auf Wachstumskurs bleiben.”

Pressekontakt:

DEKRA e.V.
Konzernkommunikation
Wolfgang Sigloch
0711.7861-2386
0711.7861-742386
wolfgang.sigloch@dekra.com

Original-Content von: DEKRA SE, übermittelt durch news aktuell

Dr. Eva Schichl über „Die Sieben Prinzipien der Circular Economy“

Die Online-Seminarreihe „Die Sieben Prinzipien der Circular Economy“ zeigte mit Impulsvorträgen und Best Practices, wie zirkuläres Wirtschaften in Unternehmen möglich ist.

Der von Prognos und INFA Institut vorgelegte „Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2020“ belegt die zunehmende Bedeutung von Circular Economy für Unternehmen in Deutschland. Demzufolge zählt diese Branche mit einer stetig wachsenden Bruttowertschöpfung (im Jahr 2017 mit rund 28 Milliarden Euro 31 % höher als 2010) zu den Schwergewichten und verfügt über ein beachtliches Zukunftspotenzial. Befragungen des Umweltcluster Bayern während des ersten Online-Seminars zur Circular Economy im Oktober 2020 ergaben, dass etwa 40 % aller Befragten zirkuläre Produkte oder Dienstleistungen im Einsatz haben. Als Hürden für die Umsetzung wurden vor allem fehlendes Know-how, Kosten oder Zeitmangel genannt. Diesem Status Quo begegnete die Seminarreihe „Die Sieben Prinzipien der Circular Economy“, die der Umweltcluster Bayern gemeinsam mit den bayerischen IHKs organisierte. Die Online-Seminare zeigten, dass Circular Economy eine wirtschaftlich erfolgreiche Investition für Unternehmen sein kann.

In jeder Veranstaltung erläuterten Expert:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung in unterschiedlichen Impulsvorträgen, wie zirkuläres Wirtschaften möglich ist und worauf es bei einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft ankommt: vom kreislauffähigen Produktdesign über Verlängerung von Produktleben bis hin zu zirkulären Geschäftsmodellen. Warum es sich um „sieben“ Prinzipien handelt, erklärt Dr. Eva Schichl, Projektreferentin beim Umweltcluster Bayern: „Für die Bezeichnung unserer Online-Seminarreihe haben wir uns an der Klassifizierung von ‚Circle Economy‘ angelehnt – einer namhaften CE-Organisation. Zum Zeitpunkt unserer Recherchen definierte die Organisation anhand verschiedener Analysen sieben Prinzipien, die wir als Anregung für unsere Themengestaltung nutzten.“

Die Veranstaltungsreihe belegte, dass einige Akteure den Trend bereits erkannt haben und mit innovativen Produkten, Dienstleitungen und Projekten europaweit und international überzeugen. So verdeutlichte Tim Janssen, Mitbegründer des gemeinnützigen Cradle to Cradle e.V., in einem Vortrag über regenerative Ressourcen & Produktgesundheit, wie wichtig das Cradle-to-Cradle-Prinzip als Denkschule und Design-Prinzip ist. Gleichzeitig betonte er, dass man vom Denken ins Handeln kommen und Produkte so verändern muss, dass sie nicht als „weniger schlecht“ bewertet werden, sondern insgesamt einen positiven Fußabdruck hinterlassen. In einem weiteren Impulsvortrag über kreislauffähiges Produktdesign erklärte der Nachhaltigkeitsberater Dr. Mateusz Wielopolski, dass Produkte und Produktionsprozesse neu definiert werden müssen, um Rohstoffe über mehrere Lebenszyklen in gleicher oder höherer Qualität dauerhaft zu erhalten. So können durch kreislauffähiges Materialdesign und neue Geschäftsmodelle viele Abfälle eliminiert und die Nachfrage nach Primärrohstoffen minimiert werden.

Die Seminarreihe vermittelte nicht nur theoretisches Wissen. Sie zeigte auch mit Best-Practice-Beispielen, wie zirkuläres Wirtschaften im eigenen Unternehmen erfolgreich angewendet werden kann. So wurde das Unternehmen „Lorenz GmbH & Co. KG“ vorgestellt – ein spezialisierter Hersteller von Wasserzählern. Sein Geschäftsmodell für einen geschlossenen Kreislauf ermöglicht signifikante Energie-, CO2- und Materialeinsparungen und wurde 2020 mit dem Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt ausgezeichnet. Als weiteres erfolgreiches Beispiel wurde „AfB social&green IT“ genannt. Das gemeinnützige Unternehmen übernimmt gebrauchte IT- und Mobilgeräte, um sie für die Wiedervermarktung aufzuarbeiten und wurde dafür 2021 mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet.

„Die Sieben Prinzipien der Circular Economy“ entwickelten sich seit der ersten Online-Veranstaltung zu einer festen Größe in der Branche. Wachsende Teilnehmerzahlen und eine positive Resonanz im Internet und in Social Media bestätigen die Arbeit des Umweltclusters. „Die Verbindung von Wissensvermittlung mit Best Practice sprach alle Teilnehmer:innen an“, erklärt Dr. Eva Schichl. „Theoretische Konzepte direkt in der Praxisanwendung aufzeigen, Expert:innen befragen und den eigenen Wissensstand verbessern – das war auch für Entscheider:innen äußerst wichtig. So hatten sie die Möglichkeit, CE-Botschafter:in im eigenen Unternehmen zu werden, mit persönlichem Leitfaden zur selbständigen Weiterbildung. Auch Fördermöglichkeiten und Finanzierungsoptionen für CE-Projekte waren gefragte Themen.“

Alle Seminare waren aufgrund ihres praxisnahen Wissenstransfers von Anfang an so gut besucht, dass sie nach dem letzten Termin nahtlos weitergeführt wurden. Die Kooperation zwischen dem Umweltcluster und den bayerischen IHKs führte damit zu einem großen Erfolg. Viele Teilnehmer:innen wünschten sich noch mehr Best-Practice-Modelle und fragten nach weiteren Themen, wie zum Beispiel Win-Win-Situationen durch Circular Economy, Vertiefung des Zusammenhangs mit Nachhaltigkeit, durchgängige Digitalisierung und die konkrete Entwicklung zirkulärer Geschäftsmodelle. So schrieb ein Teilnehmer nach den Seminaren: „Die bisherigen Seminare waren super spannend und die vielen Praxis-Beispiele sind klasse. Bitte bringen Sie noch weitere Beispiele. Auch möchte ich wissen, welche Potenziale in der Zusammenarbeit bestehen – insbesondere in der Bau- und Immobilienwelt.“

Die Anregungen seiner Teilnehmer:innen transformiert der Umweltcluster aktuell in neue Fachseminare und nutzt dabei seine Expertise in kontinuierlicher Netzwerkarbeit und intensivem Erfahrungsaustausch.

Pressekontaktdaten:

Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V.
Herr Daniela Ratzinger
Am Mittleren Moos 48
86167 Augsburg
Deutschland

Tel: +49 821 455 798 – 0
Fax: +49 821 455 798 – 10
Web: https://www.umweltcluster.net/
E-Mail: info@umweltcluster.net

Hymer-Wohnmobil SL 704 im Abgasskandal um Fiat Ducato verwickelt Dr. Stoll & Sauer forciert Klagewelle gegen Fiat Chrysler

Die Reise- und Wohnmobilbranche wird in den Strudel des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hineingezogen. Die meisten Hersteller der Freizeitfahrzeuge setzen beim Fahrgestell und Motor auf den Fiat Ducato. Die Multijet-Motoren im Ducato manipulieren nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes die Abgasreinigung. Auch Iveco ist in den Skandal verwickelt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat am Landgericht Frankenthal am 22. November 2021 Klage gegen FCA Italy eingereicht. Streitgegenständlich ist das Wohnmobil SL 704 von Hymer. Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffene Verbraucher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.

Diesel-Klage gegen Fiat trifft Wohnmobil SL 704 von Hymer

Fiat-Kunden stehen unter Schock. Auch der Autokonzern FCA hat einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal und ganz offensichtlich die Abgasreinigung in seinen Motoren so manipuliert, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Darüber hinaus verkaufen Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Zum Iveco Daily liegt mittlerweile ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt vor. Damit hält der Diesel-Abgasskandal von FCA Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche. Am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer bereits die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg eingereicht. Mittlerweile sind über 1000 Klagen der Kanzlei gegen FCA an deutschen Gerichten anhängig. In der aktuellen Klage steht ein Wohnmobil des Herstellers Hymer im Mittelpunkt. Hier die Fakten zur nächsten Zivilklage gegen Fiat Chrysler Automobiles Italy in der Bundesrepublik:

Im November 2019 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Hymer SL 704 für 116.490 Euro.
Beim Motor handelt es sich um eine Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte im Zuge von Durchsuchungen bei FCA am 22. Juli 2020 eine Liste mit betroffenen Multijet-Motoren veröffentlicht. Mittlerweile existiert diese Liste nicht mehr auf der Webseite der Polizei Hessen, sondern der Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft wegen Pkws, Transporter und Wohnmobilen des Herstellers Fiat Chrysler (der Marken Fiat, Jeep und Alfa Romeo) ermittelt, die die Abgasnormen EUR 5 und EUR 6 einhalten sollten. Die Ermittlungsbehörde schließt indirekt erstmals aus, dass neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6dTemp erfüllen, Bestandteil des Skandals sind. Diese Motoren sind nicht Gegenstand der Ermittlungen.
Mit Klage vom 22. November 2021 soll das Landgericht Frankenthal feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und Fiat Chrysler Automobiles Italy dafür haftet. Je nach Fallkonstellation wird zudem gegen Stellantis geklagt. Die Automobilholding Stellantis ist nach der Fusion zwischen FCA und PSA entstanden. Da sich das Fahrzeug noch in der zweijährigen Gewährleistung befindet, ist auch der Händler auf Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verklagt worden.
Dr. Stoll & Sauer hat im Oktober und November 2020 beim Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwei Reisemobile testen lassen. Zum Beispiel überschritt der Dethleffs Esprit T7150 EB mit der Euroabgasnorm 5 den Grenzwert für Leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das 9,9-fache. Das Gutachten beweist die Verwicklung des Fahrzeugs in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Das Gutachten ist der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem Landgericht Freiburg zur Verfügung gestellt worden. Die Deutsche Umwelthilfe hat im April 2021 den Euro-6b-Motor eines Challenger getestet. Die Grenzwerte wurden um den Faktor 19 überschritten. Damit ist klar, dass auch Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 im Skandal verwickelt sind. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass es sich beim Modell von Hymer ähnlich verhält.
Am 25. Januar 2021 hat das Landgericht Freiburg erstmals mündlich im Abgasskandal von Fiat Chrysler verhandelt. Das Verfahren befindet sich derzeit am Oberlandesgericht Karlsruhe in der Berufung. Das Landgericht Koblenz hat FCA am 1. März 2021 erstmals in Deutschland verurteilt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am 15. April 2021 am Landgericht Stade ihr erstes verbraucherfreundliches Urteil gegen den Autobauer erstritten (Az. 2 0 12/21). Mittlerweile hat die Kanzlei mehrere positive Urteile gegen das Fiat-Imperium erstritten. Mit Urteil vom 17. August 2021 ist am Landgericht Stade erstmals ein Händler dazu verurteilt worden, für ein Wohnmobil eine Kaufpreis-Minderung herauszurücken (Az. 2 O 175/21). Am 2. September 2021 verurteilte das Landgericht Oldenburg einen Händler zur Neulieferung eines Hymer-Wohnmobils (Az. 4 O 767/21).
Gegen Fiat laufen im Zusammenhang mit Durchsuchungen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Behörde bittet Fiat-Kunden, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.
Auch beim Kraftfahrt-Bundesamt wird der Fiat-Motor für den Ducato als im Diesel-Abgasskandal verwickelt geführt.
Die Deutsche Umwelthilfe deckte den Abgasskandal bei Fiat bereits 2016 auf. Der Fiat-Motor schaltet nach 22 Minuten die Abgasreinigung vollständig ab, so das Ergebnis von zahlreichen Tests. Für den Chemiker und Umweltexperten Axel Friedrich sind alle Motoren des Konzerns mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 manipuliert. Sie halten die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein und im normalen Straßenverkehr wird die Luft verpestet.
Auch bei Untersuchungen durch den ADAC fiel der Fiat Ducato beim Ausstoß von Stickoxiden negativ auf. Bei NOx-Emissionen im normalen Straßenverkehr emittiert der Ducato rund 1.200 mg/km an NOx – erlaubt sind bei Euro 5 180 mg/km.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass bei Fiat der begründete Verdacht besteht, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Abgasreinigung manipuliert wird. Damit wäre der Fall FCA mit dem ersten Abgasskandal der Volkswagen AG vergleichbar. Und VW ist am 25. Mai 2020 vom Bundesgerichtshof wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden.
Die Fahrzeuge sind aufgrund der möglichen Abgasmanipulation im Wert gemindert, und den Verbrauchern ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zudem droht den Fahrzeugen die Stilllegung.

Welche Motoren sind im FCA-Skandal verwickelt?

FCA-Kunden haben jetzt natürlich viele Fragen. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass sich der Fall Fiat ähnlich entwickeln wird wie die Skandale bei VW, Daimler, BMW und Opel. Die Kanzlei gehört zu einer der erfahrensten im Abgasskandal, hat am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Dieselskandal von VW eingereicht und mit der Musterfeststellungsklage gegen VW deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Eine der wichtigsten Frage für die Verbraucher ist natürlich, bin ich vom Skandal betroffen.

Mittlerweile ist es für das Polizeipräsidium Frankfurt klar, dass Motoren mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 im Skandal betroffen sind. „Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wegen Fahrzeugen (PKWs, Transporter und Wohnmobile) des Hersteller Fiat Chrysler (der Marken Fiat, Jeep und Alfa Romeo), die die Abgasnormen EUR 5 und EUR 6 erfüllen. Neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6dTemp erfüllen, sind nicht Bestandteil der hier geführten Ermittlungen“, heißt es auf der Webseite des Präsidiums.

Darüber hinaus liegt der Kanzlei liegt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 30. Dezember 2020 vor, das den Verdacht gegen Fiat-Chrysler mehr als erhärtet: Es „ist davon auszugehen, dass Ihr Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist“, heißt es in einem Schriftverkehr zwischen einem Verbraucher und der Staatsanwaltschaft. Für Dr. Stoll & Sauer ist klar, dass Fiat Chrysler Verbraucher getäuscht und geschädigt hat.

Noch im Sommer 2020 hatte die Staatsanwaltschaft eine Liste mit unter Verdacht stehenden Multijet-Motoren veröffentlicht. Letztlich haben sich die Angaben der Polizei aus dem Sommer 2020 nur als ein erster Anhaltspunkt herausgestellt, in welchen Motoren sich unzulässige Abschalteinrichtungen befinden könnten, die dafür sorgen, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden und nicht im realen Straßenbetrieb. Am einfachsten hat sich daher die Messlatte des Umweltexperten Axel Friedrich erwiesen: Alle Euro-5- und Euro-6-Motoren reißen die Abgasgrenzwerte, wenn sie den Prüfstand verlassen haben. Nur Euro 6dTemp und Euro 6d halten die gesetzlichen Vorschriften auch im Straßenverkehr ein. Der Unterschied zwischen den beiden Euro 6d-Normen ist recht einfach. Euro 6dTemp gesteht einem Diesel auf der Straße den 2,1-fachen NOx-Ausstoß im Vergleich zum Prüfstand zu. Wenn das Auto im Labor also 80 mg/km ausstößt, dürfen es auf der Straße 168 sein.

Warum sollten Verbraucher im Fiat-Skandal keine Zeit verlieren?

Der VW-Skandal hat für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gezeigt, dass die Autobauer immer auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Fälle verjähren und sich der zu zahlende Schadensersatz in Grenzen hält. Das betrifft Motoren- und Fahrzeughersteller sowie auch die Händler. Gemeinsam bilden sie eine starke Gemeinschaft gegen den einzelnen Verbraucher. Der sollte sich von einer spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten lassen. Nur gemeinsam können die Verbraucher der Industrie die Stirn bieten. Von der Politik und dem KBA ist nichts zu erwarten. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler zur Eile. Denn seit 2016 ist Behörden bekannt, dass der Autobauer es mit der Wahrheit bei der Abgasreinigung nicht genau nimmt. Was ist bei der Verjährung zu beachten?

Wenn Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Da ist nach zwei Jahren ab Kauf die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei. Ist die Gewährleistung abgelaufen, besteht natürlich die Möglichkeit gegen FCA juristisch vorzugehen.
Bei den Ansprüchen gegen Hersteller ist die Situation etwas komplizierter. Denn die Verjährung tritt kenntnisabhängig ein. Was heißt das? Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation an Fiat-Motoren berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgasskandal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat: Verbraucher sollten nicht weiter abwarten und ihre Ansprüche dringend geltend machen.

Abwarten ist daher keine Option. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler AG

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die beiden Inhaber für den vzbv die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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ŠKODA AUTO testet in der internen Logistik elektrische Zugmaschinen

Mladá Boleslav (ots)

› Zwei E-Lkw sind seit 1. Oktober im Stammwerk Mladá Boleslav im Einsatz

› Umfassende Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Bereich Produktion und Logistik unter dem Dach der ,Green Future‘-Strategie sind fester Bestandteil der Unternehmensstrategie

ŠKODA AUTO testet in Mladá Boleslav zwei elektrische Zugmaschinen. Sie werden für werksinterne Transporte genutzt, weitere E-Lkw werden folgen. Der tschechische Automobilhersteller plant, auf diese Weise gegenüber Lastwagen mit Dieselmotor 60 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen. ŠKODA AUTO minimiert den ökologischen Fußabdruck konsequent und hat seine Umweltziele im Rahmen der Unternehmensstrategie NEXT LEVEL – ŠKODA STRATEGY 2030 deutlich verschärft.

Michael Oeljeklaus, ŠKODA AUTO Vorstand für Produktion und Logistik, betont: „Bei ŠKODA AUTO setzen wir gezielt auf simply clevere Ansätze, um das Unternehmen im Bereich Produktion und Logistik noch nachhaltiger zu machen. Nach dem erfolgreichen Testlauf mit den beiden rein elektrischen Zugmaschinen stellen wir die Flotte für werksinterne Transporte zügig auf rein batterieelektrische Lkw um. Damit wollen wir auch Anreize für unsere lokalen Zulieferer setzen. Mittelfristig stellen wir uns vor, dass sämtliche Komponenten, die per Lkw aus der unmittelbaren Umgebung unserer Werksstandorte angeliefert werden, unsere Fertigungslinien lokal emissionsfrei erreichen.“

Seit Anfang Oktober testet ŠKODA AUTO Logistics die zwei elektrischen Zugmaschinen für werksinterne Transporte. Ausgestattet mit Standard-Sattelaufliegern ersetzen sie bis Mai nächsten Jahres auf den jeweiligen Strecken Zugmaschinen mit Dieselmotor. In einem nächsten Schritt transportieren ab Juni 2022 speziell angefertigte, verkürzte Sattelauflieger BEV-Batterien durch das Werk Mladá Boleslav. Zu diesem Zweck werden die Auflieger mit Fördertechnik zum automatischen Be- und Entladen mit und von Paletten ausgestattet.

Die Reichweite der lokal emissionsfreien Lkw liegt bei 80 Kilometern je Batterieladung und die Akkus sind in 4,5 Stunden voll aufgeladen. Sie verbrauchen auf 100 Kilometer Fahrstrecke rund 200 kWh Strom. Durch den Einsatz der Fahrzeuge plant ŠKODA AUTO, jährlich 60 Tonnen CO2 einzusparen.

Im Rahmen seiner ,Green Future‘-Strategie verfolgt ŠKODA AUTO ambitionierte Nachhaltigkeitsziele, die der Automobilhersteller für den Bereich Produktion und Logistik im ,Green Logistics‘-Ansatz definiert hat. Nachdem durch den Einsatz erdgasbetriebener Lastwagen (CNG) auf dem Werksgelände der Ausstoß von CO2 gegenüber Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb um 25 Prozent gesenkt werden konnte, geht das Unternehmen mit den E-Lkw nun den nächsten Schritt, um die Emissionen weiter zu minimieren.

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Umfrage zur E-Mobilität unter Verbraucherinnen und Verbrauchern Die Bankkarte soll europaweit an die E-Ladesäule

Berlin (ots)

Strom für das E-Auto an öffentlichen Ladesäulen mit der eigenen Bankkarte bezahlen können – das ist der Wunsch vieler Menschen in Europa. Mehr als zwei Drittel der Befragten bestätigen dies in einer aktuellen Studie von infas quo im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. in ausgewählten europäischen Ländern. Derzeit werden die Bezahlmöglichkeiten an E-Ladesäulen europaweit noch durch eigene, geschlossene Lösungen von Ladesäulenbetreibern und ansässigen Stromanbietern dominiert – eine spontane Zahlung mit gängigen Debit- und Kreditkarten ist häufig nicht möglich. Das europäische Parlament hat es mit der „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR) nun in der Hand, dem Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger nach offenen und diskriminierungsfreien Bezahllösungen beim Stromtanken in der Gesetzgebung nachzukommen.

Bei Kartenzahlung herrscht Einigkeit über alle Grenzen

Um ein ausgewogenes Bild bezüglich der Bezahlpräferenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern innerhalb Europas zu erhalten, wurde eine Umfrage hierzu in diversen Staaten mit unterschiedlicher Infrastruktur und Banking- und Bezahlkultur durchgeführt (Frankreich, Griechenland, die Niederlande, Polen, Schweden und Slowenien). Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher an der Ladesäule frei wählen könnten, präferiert es eine deutliche Mehrheit in allen befragten Ländern, den fälligen Stromladebetrag mit ihrer Bankkarte bzw. der im Smartphone hinterlegten Debit- oder Kreditkarte zu begleichen. Der größte Zuspruch kommt mit 91 Prozent aus Griechenland. Aber auch in Frankreich und Polen (jeweils 89 Prozent), Slowenien (83 Prozent), den Niederlanden (79 Prozent), Deutschland (78 Prozent) und Schweden (67 Prozent) zeigt sich der Verbraucherwille eindeutig.

Europaweit einheitliche Bezahllösung als entscheidender Beitrag für Akzeptanz der E-Mobilität

Das Marktpotenzial der E-Mobilität ist groß: sehr viele Befragte planen bereits, ein E-Auto anzuschaffen. Ganz vorne liegen hier Polen und Griechenland. Dort planen 77 Prozent bzw. 75 Prozent, sich ein neues oder gebrauchtes E-Auto anzuschaffen. Auch in allen anderen befragten Ländern liegt dieser Anteil bei jeweils mehr als der Hälfte. Doch ohne einheitliche und offene Bezahllösungen wird die Reise durch Europa mit dem E-Auto im Vergleich zum herkömmlichen Verbrenner aktuell deutlich erschwert: Das spontane Laden ist dann fast unmöglich. Für eine breite Akzeptanz der E-Mobilität muss Stromtanken genauso gut zugänglich und verbraucherfreundlich sein, wie das normale Tanken. Diese Akzeptanz aktiv zu fördern, ist ein wichtiger Schritt, um die Pariser Klimaziele zu erreichen: Die E-Mobilistinnen und E-Mobilisten in spe gehen fest davon aus, öffentliche Ladesäulen zu nutzen. Vor allem in den Niederlanden (76 Prozent), Slowenien (76 Prozent), aber auch in Deutschland (71 Prozent), Polen (70 Prozent), Schweden (67 Prozent), Frankreich (55 Prozent) und Griechenland (24 Prozent) planen die künftigen E-Autofahrerinnen und -fahrer den Halt an der öffentlichen Ladesäule. Sie wollen sich auf ein gut ausgebautes Netz verlassen können, wie sie es bereits von der herkömmlichen Tankstelleninfrastruktur gewohnt sind, ohne von einem Ladeserviceanbieter abhängig zu sein.

AFIR: Eine Lösung für Europa

Die Mehrheit in diesen europäischen Ländern hält eine EU-weite Regelung für sinnvoll, die sicherstellt, dass an jeder neuen E-Ladesäule auch die kontaktlose Zahlung mit mindestens einer gängigen Debit- oder Kreditkarte möglich ist. Die größten Befürworter sind die Bürgerinnen und Bürger aus Griechenland (81 Prozent) sowie aus Deutschland, den Niederlanden und Slowenien (je 76 Prozent), gefolgt von Polen (71 Prozent), Frankreich und Schweden (je 65 Prozent). Nun hat die Europäische Kommission erkannt, dass das Bezahlen an der E-Ladesäule ein wichtiger Aspekt beim Ausbau einer grenzüberschreitend verbraucherfreundlichen Ladeinfrastruktur ist. Die neue „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR) soll unter anderem auch das Bezahlen an europäischen Ladesäulen vereinfachen und bringt somit die Chance mit sich, den Bezahlprozess für Verbraucherinnen und Verbraucher so einfach wie möglich zu gestalten. Denn das aktuelle Bezahlchaos aus Apps, RFID-Ladekarten und Guthabenkonten erschwert den Umstieg zur E-Mobilität bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und verunsichert sehr.

Der Gesetzgeber in Deutschland hat bereits entschieden

In Deutschland folgte die Bundesregierung eindeutig dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger. Die novellierte Ladesäulenverordnung tritt 2023 in Kraft und regelt per Gesetz die verpflichtende Akzeptanz von Debit- und Kreditkarten an öffentlichen E-Ladesäulen. Denn die Wahlfreiheit beim Bezahlen ist für 78 Prozent der befragten zukünftigen E-Autofahrerinnen und -fahrer in Deutschland wichtig bis sehr wichtig. Dabei präferieren 79 Prozent zum Bezahlen an der E-Ladesäule ihre gewohnte girocard oder Kreditkarte – physisch oder digital auf dem Smartphone. Die eigene Bankkarte ermöglicht ein sicheres, verbraucherfreundliches und diskriminierungsfreies Bezahlen an der Ladesäule ohne vorherige Registrierung bei einem Ladeserviceanbieter. Eine Abfuhr hingegen erteilen die Befragten in Deutschland an separate Apps und QR-Codes: Nur fünf Prozent finden das Begleichen der Rechnung mit der RFID-Karte oder Lade-App mit vorheriger Anmeldung und Rechnung durch den Stromanbieter attraktiv. Lediglich weitere sieben Prozent wollen durch Scannen eines QR-Codes mit dem Smartphone und Eingabe der Zahlungsdaten über eine mobile Website an der E-Ladesäule bezahlen. Die Novellierung der deutschen Ladesäulenverordnung könnte richtungsweisend sein und einen praktikablen und grenzüberschreitend anwendbaren Lösungsansatz für Gesamteuropa liefern.

Die Ergebnisse der Umfrage machen deutlich: Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa wollen an der E-Ladesäule künftig mit einer gängigen Debit- oder Kreditkarte zahlen können – sei es als Plastikkarte oder digitale Version im Smartphone. Die EU hat nun mit der neuen „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR) die Chance, dem Wunsch nach Wahlfreiheit und offenen Bezahlmöglichkeiten an der E-Ladesäule gerecht zu werden.

Mehr Ergebnisse der Studie finden Sie hier.

Zur Studie

Die Ergebnisse stützen sich auf eine online-repräsentative Umfrage von infas quo im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme unter Kraftfahrzeug-Besitzerinnen und Besitzern ab 18 Jahren vom September 2021 in Deutschland (1.058 Personen) sowie November 2021 in Frankreich (538 Personen), Griechenland (535 Personen), den Niederlanden (514 Personen), Polen (529 Personen), Schweden (535 Personen) und Slowenien (538 Personen). Die befragten Länder repräsentieren verschiedene Regionen und unterschiedliche Banking-Historien und Bezahl-Kulturen in Europa sowie die Verbreitung der E-Mobilität. Die Pressemitteilung zu den Ergebnissen aus Deutschland finden Sie hier.

Zur Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.

Die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. mit Sitz in Berlin versteht sich als Netzwerk für Unternehmen und Institutionen, die die bargeldlosen Bezahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft akzeptieren oder die hierfür notwendige Infrastruktur bereitstellen. Sie bündelt die Interessen ihrer Mitglieder und vertritt sie gegenüber Politik und Medien. Der Verein recherchiert neue Einsatzmöglichkeiten, initiiert Pilotprojekte und unterstützt bestehende Aktivitäten seiner Mitglieder, insbesondere in den Bereichen Marketing, Public Relations und Public Affairs. Bereits seit fünfzehn Jahren beschäftigt sich die Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. mit dem Bezahlen in Deutschland.

Zu den Bezahlverfahren

Über 100 Millionen girocards von Banken und Sparkassen gibt es in Deutschland – fast jeder Bürger hat sie in der Tasche. Immer mehr Banken und Sparkassen ermöglichen ihren Kunden mit der girocard als Deutschlands meist genutzter Debitkarte den komfortablen Service des kontaktlosen Bezahlens mit Karte und Smartphone. Weitere Informationen finden Sie unter www.Initiative-DZ.de.

Pressekontakt:

Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.
Elen Anka
Tel.: 030 – 21 23 42 2 – 71
elen.anka@initiative-dz.de

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Polestar 2 feiert Premiere auf neuer ADAC Fahrzeugwelt

München (ots)

Relaunch der Online-Leasingplattform
ADAC SE erweitert Angebot für ADAC Mitglieder um neue Modelle
Erstmals auch Elektroautos von Opel, Peugeot und Polestar verfügbar

Das Privatleasingprogramm der ADAC SE nimmt erstmals eine vollelektrische Mittelklasse-Limousine aus dem Premiumsegment ins Programm. ADAC Mitglieder können den Polestar 2 direkt über das Leasingportal der ADAC Fahrzeugwelt bestellen und profitieren dabei von besonders kurzen Lieferzeiten. In Kooperation mit dem strategischen Partner Mobility Concept wurde das gesamte Fahrzeugportfolio erweitert sowie das Produktangebot auf der digitalen Plattform https://www.adac.de/fahrzeugwelt/ noch übersichtlicher und intuitiver gestaltet.

“Mit dem Launch der zweiten Phase der ADAC Fahrzeugwelt haben wir unsere Plattform optimiert und das verfügbare Angebot erheblich vergrößert. Wir freuen uns, den ADAC Mitgliedern eine erweiterte Modellpalette zu attraktiven Konditionen anbieten zu können und mit dem Polestar 2 erstmals auch ein Elektroauto der Premiumklasse im Programm zu haben”, so Mahbod Asgari, Vorstand der ADAC SE für Mobilität, Automotive & Reisen.

Zu den neuen Angeboten gehören neben dem Polestar 2 Standard Range Single Motor auch weitere Elektrofahrzeuge wie der Opel Corsa-e, Peugeot e-208 sowie mit dem KIA Niro ein Plug-in-Hybrid. Hinzu kommen die aktuellen Modelle BMW X1, BMW X3, Cupra Ateca, Cupra Leon, Mazda 6 Kombi, Nissan Qashqai, Opel Mokka, Skoda Kodiaq und Volvo XC60.

Rückgabeschutz auf 1000 Euro erhöht

Exklusiv enthalten sind für ADAC Mitglieder bei allen Angeboten der ADAC Fahrzeugwelt ein Kilometer-Leasingvertrag mit ADAC geprüften Vertragsbedingungen, eine Sonderkündigungsmöglichkeit bei Schicksalsschlägen, sowie ein umfassender Rückgabeschutz, bei dem alle Rückgabeschäden bis zu einer Höhe von 1000 Euro bereits abgedeckt sind. Die Online Bestellung über die ADAC Fahrzeugwelt erfolgt vollständig digital in nur 15 Minuten.

Polestar 2 zu Top-Konditionen im Februar 2022 verfügbar

Die vollelektrische Premium Limousine Polestar 2 wird für ADAC Mitglieder auf der Fahrzeugplattform zu Top-Konditionen angeboten: Die monatliche Leasingrate für das bereits vorkonfigurierte Fahrzeug beginnt bei 459 Euro (unter Berücksichtigung der aktuellen BAFA-Förderbedingungen, bei 24 Monaten Vertragslaufzeit und 10.000 km Jahreslaufleistung). Der Polestar 2 Standard Range Single Motor ist mit den Pilot und Plus Paketen bereits voll ausgestattet, die Außenfarbe sowie 19 Zoll Winterräder sind optional gegen Aufpreis wählbar. Enthalten sind alle planmäßigen Wartungsarbeiten bis zu 3 Jahre oder 50.000 Kilometer Laufleistung inklusive einem Hol-/Bringservice zu einer der derzeit über 120 Servicestellen in ganz Deutschland.

“Polestar 2 ist ein faszinierendes Fahrzeug, das man erleben muss. Wir setzen nun mit der ADAC Fahrzeugwelt auf eine starke Informations- und Vertriebsplattform, um den Zugang zu Elektromobilität zu erleichtern”, so Alexander Lutz, Geschäftsführer von Polestar Deutschland. “Als besonderen Anreiz für ADAC Mitglieder garantieren wir für die ersten Bestellungen eine kurzfristige Auslieferung: Die ersten Fahrzeuge werden bereits im Februar an die Kunden übergeben.”

Probefahren können ADAC Mitglieder das neue Elektrofahrzeug an einem der acht Polestar Standorte, den sogenannten “Spaces”, in ganz Deutschland. Die Übergabe und eine ausführliche Einweisung in die modernen Fahr- und Assistenzsysteme erfolgt an einem der sieben Handover Standorte.

Produktangebot:

Unter https://www.adac.de/fahrzeugwelt/fahrzeuge/580 ist der Polestar 2 für ADAC Mitglieder online bestellbar.

Das derzeitige Gesamtportfolio aller Fahrzeuge ist unter https://www.adac.de/fahrzeugwelt zu sehen. Die jeweiligen Monatsraten sind anhand konkreter Leasingbeispiele ausgewiesen.

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 26 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2020 hatte die ADAC SE rund 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,026 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 112,4 Mio. Euro.

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Winterreifen für Fahrräder im Test Mehr Grip auf Schnee und Eis Spikes nur im Extremfall ratsam

München (ots)

Immer mehr Fahrradfahrer nutzen ihr Rad auch im Winter. Bei Eis und Schnee auf den Straßen und Fahrradwegen besteht mit normaler Bereifung jedoch Rutschgefahr. Der ADAC und der Touring Club Schweiz (TCS) haben acht spezielle Winterreifen für Fahrräder untersucht, teilweise auch mit Spikes. Das Ergebnis: in jedem Fall ein besserer Grip.

Winterreifen für Autos sind etabliert, auch gesetzlich erfordert die “situative Winterreifenpflicht” eine entsprechende Ausrüstung für Pkw. Für Fahrräder ist das nicht notwendig, aber unbedingt ratsam. Die untersuchten Winterreifen Schwalbe Marathon GT 365, Continental Top Contact Winter, Michelin Star Grip und Nokian Rollspeed W mit ihren weicheren Gummimischungen und angepassten Profilen unterscheiden sich nicht wesentlich untereinander, haften jedoch alle deutlich besser als der Vergleichs-Sommerreifen (Schwalbe Marathon). Auch die Bremswege auf Schnee sind im Schnitt um 16 Prozent kürzer als mit dem Sommerreifen, auf eisglatter Fahrbahn können jedoch nur Spikes wirklich Sicherheit bieten. Allerdings sind diese auf Asphalt unangenehm zu fahren und nur da zu empfehlen, wo im Winter die Straßen nicht geräumt werden und man tatsächlich zumeist auf Schnee unterwegs ist.

Um für alle Beläge im Winter optimal gerüstet zu sein, bietet der Retyre aus Skandinavien eine innovative Lösung: Hier wird über einen Basis-Sommerreifen bei Bedarf eine zweite Haut mit Winterprofil und Spikes aufgezogen, und zwar bequem mittels zweier seitlicher Reißverschlüsse. Dieser Reifen bietet durch seine Wandlungsfähigkeit auf allen Belägen optimale Voraussetzungen und sticht deshalb aus den untersuchten anderen Spike-Reifen Schwalbe Marathon Winter Plus, Continental Contact Spike 240 und Kenda Klondike Skinny hervor.

Prinzipiell empfiehlt der ADAC, im Winter den Reifendruck auf ca. 2 bis 3 bar zu reduzieren, um durch die dann breitere Auflagenfläche mehr Haftung zu haben. Auch die Vorderbremse gilt es nur dosiert einzusetzen, vor allem wenn man ohne Spikes unterwegs ist. Reflektierende Kleidung sowie ein Helm sind nicht nur im Winter, aber da vor allem ratsam.

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