Entwicklung der Wohnflächen: Eigentümer stehen besser da

Berlin (ots)

LBS-Studie: Wohneigentümer haben nicht nur größere Wohnungen, sondern verfügen auch pro Kopf über mehr Wohnfläche als Mieter. Zudem haben Kinder im eigenen Zuhause meist ein Zimmer für sich.

Mehr Platz und mehr Zimmer stehen regelmäßig weit oben auf der Liste der Wohnwünsche. Dies hat sich – darauf deuten viele Befragungsergebnisse hin – noch verstärkt, seitdem die Bundesbürger in der Zeit von coronabedingtem Lockdown und Kontaktbeschränkungen die Erfahrung gemacht haben, wie belastend ein zu beengtes Zuhause für das familiäre Zusammenleben sein kann.

Die tatsächliche Entwicklung der Wohnflächen in Deutschland hat das Berliner Forschungsinstitut empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research für die Wohneigentumsstudie der Landesbausparkassen untersucht. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts (mehr dazu unten). Demnach bewohnte jeder Haushalt in Deutschland im Jahr 2018 durchschnittlich gut 93 Quadratmeter – ihm stand damit kaum mehr Fläche zur Verfügung als 15 Jahre zuvor.

Dass die Wohnfläche je Haushalt überhaupt noch leicht zugenommen hat, liegt vor allem an der Annäherung der durchschnittlichen Wohnungsgröße in Ostdeutschlands an das westdeutsche Niveau. Inzwischen sind es auch im Osten fast 84 Quadratmeter, im Westen etwas mehr als 96 Quadratmeter. Doch auch wenn sich im Durchschnitt vor allem in Westdeutschland wenig bewegt hat, kristallisieren sich bei genauerem Hinsehen überraschende Trends heraus. Diese zeigen sich insbesondere im Vergleich der Wohnsituation von Mietern und Eigentümern.

Die Ergebnisse im Einzelnen

1. Haushalte, die im Eigentum leben, haben mehr Wohnfläche als Mieterhaushalte – nicht nur insgesamt, sondern auch pro Kopf. Die durchschnittliche Wohnfläche von selbst genutzten Wohnungen und Häusern beträgt knapp 125 Quadratmeter – vermietete Wohnungen sind mit durchschnittlich 71 Quadratmetern nur gut halb so groß. Dass Eigentümer in größeren Wohnungen leben als Mieter, erklärt sich zunächst schlicht dadurch, dass der Erwerb von Eigentum in aller Regel dann ansteht, wenn die Familie zu groß wird, um in einer Mietwohnung zu wohnen – oftmals also mit dem zweiten Kind.

Doch Eigentümer haben eben nicht nur die größeren Wohnungen, sondern auch je Familienmitglied mehr Platz. Laut LBS-Wohneigentumsstudie wohnten Mieterhaushalte in Westdeutschland zuletzt mit 48 Quadratmeter pro Person um einiges beengter als Eigentümer mit 64 Quadratmetern je Haushaltsmitglied. Der Unterschied in den Wohnverhältnissen ist in den vergangenen 20 Jahren immer größer geworden (Grafik):

Während Eigentümerhaushalte im Jahr 2018 pro Kopf fast 13 Quadratmeter mehr Wohnfläche hatten als 1998, haben die Mieter im Schnitt nicht einmal 3 Quadratmeter dazugewonnen.

Eigentumsbildung findet nach wie vor großteils in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern statt, während Wohnen zur Miete meist bedeutet, in einer Geschosswohnung zu leben. Die auseinanderlaufende Entwicklung hängt mit dieser Zweiteilung zusammen: Zum einen hat sich der wenige Neubau – und damit eben auch der Bau größerer Wohneinheiten – in den 2000er Jahren vor allem auf selbst genutzte Immobilien, also Eigenheime, konzentriert. Zum anderen hat die Landflucht vieler junger Menschen dazu geführt, dass sich das Wohnen zur Miete noch stärker in kleine Stadtwohnungen verlagert hat.

2. Jüngere Haushalte bewohnen größere Eigenheime als die älteren – und sie haben auch mehr Wohnraum zur Verfügung als Gleichaltrige vor 20 Jahren. Selbstnutzer im Alter von 30 bis 39 Jahren, oftmals also junge Familien, leben heute auf durchschnittlich 134 Quadratmetern Wohnfläche. Das sind 17 Quadratmeter mehr als Gleichaltrigen vor 20 Jahren zur Verfügung stand (Grafik).

Dass sich die nachrückenden Eigentümergenerationen mehr Quadratmeter leisten als ihre Vorgänger, ist zugleich die Erklärung dafür, dass die jungen Familien in weit größeren Häusern und Eigentumswohnungen leben als die Gruppe der über 50-, 60- und 70-jährigen Eigentümer. Die über 80-Jährigen haben zwar mit durchschnittlich 116 Quadratmetern Wohnfläche die kleinsten Eigenheime – bewohnen damit aber doch deutlich größere Häuser als dieselbe Altersgruppe im Jahr 1998.

3. Je neuer eine selbst genutzte Immobilie ist, desto größer ist sie durchschnittlich – und umso jünger sind ihre Bewohner. Die Betrachtung nach Baujahr untermauert den Befund, dass jüngere Haushalte tendenziell auf größerem Fuß leben als ihre Eltern. Selbst genutzte Häuser und Wohnungen, die 2011 oder später gebaut wurden, sind im Schnitt 141 Quadratmeter groß und die Bezugsperson des jeweiligen Haushalts ist im Mittel knapp 44 Jahre alt. Eigenheime mit Baudatum zwischen 1949 und 1990 bieten dagegen lediglich 120 Quadratmeter Wohnfläche und ihre Bewohner sind im Schnitt bereits 61 Jahre alt. Pro Person stehen in diesen älteren Häusern allerdings 66 Quadratmeter zur Verfügung und damit 10 Quadratmeter mehr als in den Neubauten. Der Grund: In neuen Häusern wohnen zumeist junge Familien mit Kindern, während der Nachwuchs aus den älteren Eigenheimen bereits ausgezogen ist.

Die gleiche Betrachtung nach Baujahrgang für Mietwohnungen ergibt ein ambivalentes Bild. Für die Baujahre 1949 bis 2010 galt auch für Mietwohnungen die Regel: je neuer, desto größer. Die durchschnittliche Wohnfläche einer Mietwohnung ist in dieser Zeit von 69 auf 80 Quadratmeter gestiegen. Darin spiegelt sich die Nachfrage nach geräumigeren Wohnungen wider. Seit 2010 jedoch kippt der Trend: Neuere Mietwohnungen sind im Durchschnitt nur noch 77 Quadratmeter groß. Allerdings gibt es bei Mietwohnungen keine großen Altersunterschiede der Bewohner nach Baujahr. Zudem sind Mieterhaushalte generell jünger als Eigentümer. Das zeigt, dass eine Mietwohnung anders als das Eigenheim seltener eine Entscheidung fürs Leben ist. In Mietwohnungen ist die Fluktuation der Bewohner höher – und zwar auch deshalb, weil aus vielen Mietern in einer bestimmten Lebensphase schließlich doch Bewohner der eigenen vier Wände werden.

4. Familien, die im Eigentum leben, verfügen über mehr Wohnfläche speziell für ihre Kinder – und sie haben auch wesentlich häufiger für jedes Kind ein eigenes Zimmer. Gemäß den Berechnungen von empirica stehen jedem Kind, das mit seiner Familie in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus lebt, drei bis vier Quadratmeter mehr zur Verfügung als Kindern, die in Mietwohnungen groß werden. Noch offensichtlicher wird es beim Vergleich der Zimmerzahl, dass ein Eigenheim seinen Bewohnern mehr Rückzugsmöglichkeiten und damit auch mehr Freiraum zur persönlichen Entfaltung bietet. Fast alle vierköpfigen Familien der Altersgruppe 40 bis 49 Jahre, die im Eigentum leben, haben für jedes Kind ein eigenes Zimmer. Auf Familien im selben Alter und mit derselben Kinderzahl, die zur Miete wohnen, trifft das nur noch zu zwei Dritteln zu. Und je höher die Zahl der Kinder ist, desto größer fällt der Unterschied aus (Grafik):

Bei drei und mehr Kindern haben immer noch drei Viertel der Eigentümerfamilien für jeden Sprössling ein eigenes Zimmer, aber nur noch 36 Prozent der Mieterfamilien.

All diese Zahlen zeigen nach Einschätzung von LBS Research vor allem, wie viel Wert Wohneigentümer darauf legen, dass ihr Zuhause die Bedürfnisse der Familie deckt. Weil der Erwerb der eigenen vier Wände für viele Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens ist, möchte kaum jemand dabei viele Kompromisse eingehen. Mit anderen Worten: Jüngere Wohneigentümer wollten anscheinend in den vergangenen Jahren größere Eigenheime und Wohnungen bauen oder kaufen als vorherige Eigentümergenerationen und sie haben es dank des gestiegenen Wohlstands und günstiger Finanzierungsbedingungen auch geschafft, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen.

Aus Sicht von LBS Research dürfte sich das Blatt jedoch bald wenden: Zwar haben die niedrigen Zinsen den Anstieg der Immobilienpreise befeuert – zugleich aber auch eine ganze Weile kompensiert. Inzwischen verschlechtert sich die Erschwinglichkeit von Wohneigentum aber wieder. Deshalb – und weil es ihnen an Eigenkapital fehlt – werden Wohneigentümer in spe wohl zunehmend Abstriche an der Quadratmeterzahl ihres künftigen Heims und auch an dessen Grundstücksfläche machen müssen.

Die EVS: Was hinter den Zahlen steckt

Für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts werden alle fünf Jahre rund 60.000 private Haushalte zu ihren Lebens-, Vermögens- und Einkommensverhältnissen befragt – und das schon seit Anfang der 1960er Jahre. Die EVS ist die größte repräsentative Erhebung auf freiwilliger Basis innerhalb der Europäischen Union. Zuletzt fand sie im Jahr 2018 statt, die ersten Daten daraus wurden 2019 veröffentlicht, wissenschaftliche Sonderanalysen liegen seit 2020 vor. Einer der Befragungsschwerpunkte liegt auf der Wohnsituation und den Wohnkosten. Die Antworten auf diese Fragen wertet das Forschungsinstitut empirica seit 1995 im Auftrag der Landesbausparkassen aus. Im Fokus steht dabei die Entwicklung der regionalen Wohn- und Vermögensverhältnisse sowie der Wohnkosten.

Die EVS ist als Datenbasis für solche Analysen besonders geeignet, weil sie anders als beispielsweise der Mikrozensus nicht nur eine grobe Selbsteinschätzung der Nettoeinkommen abfragt, sondern buchhalterisch eine Vielzahl von Einkommenskomponenten der einzelnen Haushaltsmitglieder ermittelt, darunter den Mietwert von selbst genutztem Wohneigentum, Einkünfte aus abhängiger und selbstständiger Beschäftigung, aus verschiedenen Vermögensarten, aus Untervermietung sowie aus staatlichen und privaten Transferzahlungen. Darüber hinaus werden in der EVS anders als im Mikrozensus nicht nur die Wohnkosten von Mietern, sondern auch von Wohneigentümern erhoben, also Ausgaben für den Kauf von Grundstücken und Immobilien, Zinsen, Tilgung, Instandsetzungen und Modernisierungen. Im Mikrozensus wird zudem das Vermögen nicht abgefragt. Last but not least erfasst die EVS sehr detailliert Konsumausgaben in zahlreichen Haupt- und Unterkategorien. Auf dieser Basis lässt sich unter anderem das unterschiedliche Ausgabeverhalten von Mietern und Eigentümern analysieren, insbesondere bei jungen Ersterwerbern.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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Entwicklung der Wohnflächen: Eigentümer stehen besser da

Berlin (ots)

LBS-Studie: Wohneigentümer haben nicht nur größere Wohnungen, sondern verfügen auch pro Kopf über mehr Wohnfläche als Mieter. Zudem haben Kinder im eigenen Zuhause meist ein Zimmer für sich.

Mehr Platz und mehr Zimmer stehen regelmäßig weit oben auf der Liste der Wohnwünsche. Dies hat sich – darauf deuten viele Befragungsergebnisse hin – noch verstärkt, seitdem die Bundesbürger in der Zeit von coronabedingtem Lockdown und Kontaktbeschränkungen die Erfahrung gemacht haben, wie belastend ein zu beengtes Zuhause für das familiäre Zusammenleben sein kann.

Die tatsächliche Entwicklung der Wohnflächen in Deutschland hat das Berliner Forschungsinstitut empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research für die Wohneigentumsstudie der Landesbausparkassen untersucht. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts (mehr dazu unten). Demnach bewohnte jeder Haushalt in Deutschland im Jahr 2018 durchschnittlich gut 93 Quadratmeter – ihm stand damit kaum mehr Fläche zur Verfügung als 15 Jahre zuvor.

Dass die Wohnfläche je Haushalt überhaupt noch leicht zugenommen hat, liegt vor allem an der Annäherung der durchschnittlichen Wohnungsgröße in Ostdeutschlands an das westdeutsche Niveau. Inzwischen sind es auch im Osten fast 84 Quadratmeter, im Westen etwas mehr als 96 Quadratmeter. Doch auch wenn sich im Durchschnitt vor allem in Westdeutschland wenig bewegt hat, kristallisieren sich bei genauerem Hinsehen überraschende Trends heraus. Diese zeigen sich insbesondere im Vergleich der Wohnsituation von Mietern und Eigentümern.

Die Ergebnisse im Einzelnen

1. Haushalte, die im Eigentum leben, haben mehr Wohnfläche als Mieterhaushalte – nicht nur insgesamt, sondern auch pro Kopf. Die durchschnittliche Wohnfläche von selbst genutzten Wohnungen und Häusern beträgt knapp 125 Quadratmeter – vermietete Wohnungen sind mit durchschnittlich 71 Quadratmetern nur gut halb so groß. Dass Eigentümer in größeren Wohnungen leben als Mieter, erklärt sich zunächst schlicht dadurch, dass der Erwerb von Eigentum in aller Regel dann ansteht, wenn die Familie zu groß wird, um in einer Mietwohnung zu wohnen – oftmals also mit dem zweiten Kind.

Doch Eigentümer haben eben nicht nur die größeren Wohnungen, sondern auch je Familienmitglied mehr Platz. Laut LBS-Wohneigentumsstudie wohnten Mieterhaushalte in Westdeutschland zuletzt mit 48 Quadratmeter pro Person um einiges beengter als Eigentümer mit 64 Quadratmetern je Haushaltsmitglied. Der Unterschied in den Wohnverhältnissen ist in den vergangenen 20 Jahren immer größer geworden (Grafik):

Während Eigentümerhaushalte im Jahr 2018 pro Kopf fast 13 Quadratmeter mehr Wohnfläche hatten als 1998, haben die Mieter im Schnitt nicht einmal 3 Quadratmeter dazugewonnen.

Eigentumsbildung findet nach wie vor großteils in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern statt, während Wohnen zur Miete meist bedeutet, in einer Geschosswohnung zu leben. Die auseinanderlaufende Entwicklung hängt mit dieser Zweiteilung zusammen: Zum einen hat sich der wenige Neubau – und damit eben auch der Bau größerer Wohneinheiten – in den 2000er Jahren vor allem auf selbst genutzte Immobilien, also Eigenheime, konzentriert. Zum anderen hat die Landflucht vieler junger Menschen dazu geführt, dass sich das Wohnen zur Miete noch stärker in kleine Stadtwohnungen verlagert hat.

2. Jüngere Haushalte bewohnen größere Eigenheime als die älteren – und sie haben auch mehr Wohnraum zur Verfügung als Gleichaltrige vor 20 Jahren. Selbstnutzer im Alter von 30 bis 39 Jahren, oftmals also junge Familien, leben heute auf durchschnittlich 134 Quadratmetern Wohnfläche. Das sind 17 Quadratmeter mehr als Gleichaltrigen vor 20 Jahren zur Verfügung stand (Grafik).

Dass sich die nachrückenden Eigentümergenerationen mehr Quadratmeter leisten als ihre Vorgänger, ist zugleich die Erklärung dafür, dass die jungen Familien in weit größeren Häusern und Eigentumswohnungen leben als die Gruppe der über 50-, 60- und 70-jährigen Eigentümer. Die über 80-Jährigen haben zwar mit durchschnittlich 116 Quadratmetern Wohnfläche die kleinsten Eigenheime – bewohnen damit aber doch deutlich größere Häuser als dieselbe Altersgruppe im Jahr 1998.

3. Je neuer eine selbst genutzte Immobilie ist, desto größer ist sie durchschnittlich – und umso jünger sind ihre Bewohner. Die Betrachtung nach Baujahr untermauert den Befund, dass jüngere Haushalte tendenziell auf größerem Fuß leben als ihre Eltern. Selbst genutzte Häuser und Wohnungen, die 2011 oder später gebaut wurden, sind im Schnitt 141 Quadratmeter groß und die Bezugsperson des jeweiligen Haushalts ist im Mittel knapp 44 Jahre alt. Eigenheime mit Baudatum zwischen 1949 und 1990 bieten dagegen lediglich 120 Quadratmeter Wohnfläche und ihre Bewohner sind im Schnitt bereits 61 Jahre alt. Pro Person stehen in diesen älteren Häusern allerdings 66 Quadratmeter zur Verfügung und damit 10 Quadratmeter mehr als in den Neubauten. Der Grund: In neuen Häusern wohnen zumeist junge Familien mit Kindern, während der Nachwuchs aus den älteren Eigenheimen bereits ausgezogen ist.

Die gleiche Betrachtung nach Baujahrgang für Mietwohnungen ergibt ein ambivalentes Bild. Für die Baujahre 1949 bis 2010 galt auch für Mietwohnungen die Regel: je neuer, desto größer. Die durchschnittliche Wohnfläche einer Mietwohnung ist in dieser Zeit von 69 auf 80 Quadratmeter gestiegen. Darin spiegelt sich die Nachfrage nach geräumigeren Wohnungen wider. Seit 2010 jedoch kippt der Trend: Neuere Mietwohnungen sind im Durchschnitt nur noch 77 Quadratmeter groß. Allerdings gibt es bei Mietwohnungen keine großen Altersunterschiede der Bewohner nach Baujahr. Zudem sind Mieterhaushalte generell jünger als Eigentümer. Das zeigt, dass eine Mietwohnung anders als das Eigenheim seltener eine Entscheidung fürs Leben ist. In Mietwohnungen ist die Fluktuation der Bewohner höher – und zwar auch deshalb, weil aus vielen Mietern in einer bestimmten Lebensphase schließlich doch Bewohner der eigenen vier Wände werden.

4. Familien, die im Eigentum leben, verfügen über mehr Wohnfläche speziell für ihre Kinder – und sie haben auch wesentlich häufiger für jedes Kind ein eigenes Zimmer. Gemäß den Berechnungen von empirica stehen jedem Kind, das mit seiner Familie in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus lebt, drei bis vier Quadratmeter mehr zur Verfügung als Kindern, die in Mietwohnungen groß werden. Noch offensichtlicher wird es beim Vergleich der Zimmerzahl, dass ein Eigenheim seinen Bewohnern mehr Rückzugsmöglichkeiten und damit auch mehr Freiraum zur persönlichen Entfaltung bietet. Fast alle vierköpfigen Familien der Altersgruppe 40 bis 49 Jahre, die im Eigentum leben, haben für jedes Kind ein eigenes Zimmer. Auf Familien im selben Alter und mit derselben Kinderzahl, die zur Miete wohnen, trifft das nur noch zu zwei Dritteln zu. Und je höher die Zahl der Kinder ist, desto größer fällt der Unterschied aus (Grafik):

Bei drei und mehr Kindern haben immer noch drei Viertel der Eigentümerfamilien für jeden Sprössling ein eigenes Zimmer, aber nur noch 36 Prozent der Mieterfamilien.

All diese Zahlen zeigen nach Einschätzung von LBS Research vor allem, wie viel Wert Wohneigentümer darauf legen, dass ihr Zuhause die Bedürfnisse der Familie deckt. Weil der Erwerb der eigenen vier Wände für viele Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens ist, möchte kaum jemand dabei viele Kompromisse eingehen. Mit anderen Worten: Jüngere Wohneigentümer wollten anscheinend in den vergangenen Jahren größere Eigenheime und Wohnungen bauen oder kaufen als vorherige Eigentümergenerationen und sie haben es dank des gestiegenen Wohlstands und günstiger Finanzierungsbedingungen auch geschafft, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen.

Aus Sicht von LBS Research dürfte sich das Blatt jedoch bald wenden: Zwar haben die niedrigen Zinsen den Anstieg der Immobilienpreise befeuert – zugleich aber auch eine ganze Weile kompensiert. Inzwischen verschlechtert sich die Erschwinglichkeit von Wohneigentum aber wieder. Deshalb – und weil es ihnen an Eigenkapital fehlt – werden Wohneigentümer in spe wohl zunehmend Abstriche an der Quadratmeterzahl ihres künftigen Heims und auch an dessen Grundstücksfläche machen müssen.

Die EVS: Was hinter den Zahlen steckt

Für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts werden alle fünf Jahre rund 60.000 private Haushalte zu ihren Lebens-, Vermögens- und Einkommensverhältnissen befragt – und das schon seit Anfang der 1960er Jahre. Die EVS ist die größte repräsentative Erhebung auf freiwilliger Basis innerhalb der Europäischen Union. Zuletzt fand sie im Jahr 2018 statt, die ersten Daten daraus wurden 2019 veröffentlicht, wissenschaftliche Sonderanalysen liegen seit 2020 vor. Einer der Befragungsschwerpunkte liegt auf der Wohnsituation und den Wohnkosten. Die Antworten auf diese Fragen wertet das Forschungsinstitut empirica seit 1995 im Auftrag der Landesbausparkassen aus. Im Fokus steht dabei die Entwicklung der regionalen Wohn- und Vermögensverhältnisse sowie der Wohnkosten.

Die EVS ist als Datenbasis für solche Analysen besonders geeignet, weil sie anders als beispielsweise der Mikrozensus nicht nur eine grobe Selbsteinschätzung der Nettoeinkommen abfragt, sondern buchhalterisch eine Vielzahl von Einkommenskomponenten der einzelnen Haushaltsmitglieder ermittelt, darunter den Mietwert von selbst genutztem Wohneigentum, Einkünfte aus abhängiger und selbstständiger Beschäftigung, aus verschiedenen Vermögensarten, aus Untervermietung sowie aus staatlichen und privaten Transferzahlungen. Darüber hinaus werden in der EVS anders als im Mikrozensus nicht nur die Wohnkosten von Mietern, sondern auch von Wohneigentümern erhoben, also Ausgaben für den Kauf von Grundstücken und Immobilien, Zinsen, Tilgung, Instandsetzungen und Modernisierungen. Im Mikrozensus wird zudem das Vermögen nicht abgefragt. Last but not least erfasst die EVS sehr detailliert Konsumausgaben in zahlreichen Haupt- und Unterkategorien. Auf dieser Basis lässt sich unter anderem das unterschiedliche Ausgabeverhalten von Mietern und Eigentümern analysieren, insbesondere bei jungen Ersterwerbern.

Pressekontakt:

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Preise für Benzin und Diesel steigen weiter Stärkerer Anstieg beim Benzin Differenz zwischen den Kraftstoffen vergrößert sich

München (ots)

Tanken wird nach wie vor teurer. Das ermittelt der ADAC in seinem Wochenvergleich der Spritpreise. Ein Liter Super E10 kostet demnach im Bundesschnitt 1,689 Euro. Das entspricht einem Anstieg von 0,9 Cent gegenüber vergangener Woche. Beim Diesel ist ebenfalls ein Preisanstieg zu verzeichnen: 1,569 Euro kostet ein Liter im bundesweiten Mittel und somit 0,4 Cent mehr als in der Vorwoche.

Damit ist die Preisdifferenz zwischen den beiden Kraftstoffsorten, die sich in den vergangenen Wochen stark angenähert hatten, wieder etwas größer geworden.

Die Kraftstoffpreise orientieren sich insbesondere an den Rohölnotierungen und dem Dollarkurs. Ein Barrel der Sorte Brent-Öl kostet derzeit knapp 85 Euro. Dieses Niveau wurde am Weltmarkt auch schon in der zweiten Oktoberhälfte erreicht. Ein Euro entspricht derweil ungefähr 1,16 Dollar.

Angesichts des auch im Vergleich zu den Rohölnotierungen hohen Preisniveaus sollten die Autofahrer ihre Marktmacht zur Stärkung des Wettbewerbs gezielt einsetzen und beim Tanken möglichst preiswerte Tankstellen nutzen. Untersuchungen des ADAC zeigen, dass Benzin und Diesel in der Regel zwischen 18 und 19 Uhr sowie zwischen 20 und 22 Uhr am günstigsten sind. Wer diese Faustregel berücksichtigt und die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Tageszeiten und Anbietern nutzt, kann beim Tanken stets einige Euro sparen. Auch zwischen den einzelnen Anbietern gibt es immer wieder erhebliche Preisunterschiede, die die Verbraucher nutzen sollten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bekommt man mit der Smartphone-App “ADAC Spritpreise”. Neben den aktuellen Kraftstoffpreisen bietet die App eine Punkt-zu-Punkt-Navigation und eine detaillierte Routenplanung. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

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ADAC Autoversicherung: Tipps zum Wechsel und mehr Leistungen für E-Autofahrer

ADAC Autoversicherung: Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung und mehr Leistungen für E-Autofahrer

(ADAC Autoversicherung AG) Die Wechselsaison für Kfz-Versicherungen hat begonnen. Schließlich sind viele Verträge zum Jahresende hin bis zum 30. November kündbar. Die ADAC Autoversicherung gibt Tipps, worauf Autofahrer beim Versicherungswechsel achten sollten.

Auch wer Geld sparen will, sollte auf einen guten Versicherungsschutz nicht verzichten. Schadenfälle können sonst schnell zum finanziellen Risiko werden. Das gilt auch und besonders für die steigende Zahl von E-Autos. Muss dort etwa nach einem Marderbiss das Hochvoltkabel, bzw. der ganze Kabelsatz, ausgetauscht werden, kann das gleich mehrere Tausend Euro kosten. Eine Autoversicherung mit speziellen Leistungen für E-Autofahrer, die Schäden an Kabeln, der Ladeinfrastruktur und dem Akku einschließt, lohnt sich also.

„Bei Haftpflichtfragen besteht beim E-Auto kein Unterschied zu Autos mit Verbrennungsmotor. Eine erhöhte Brandgefahr geht vom Stromauto auch nicht aus“, so James Wallner, Vorsitzender des Vorstands der ADAC Autoversicherung AG. „Für E-Autos ist aber ein besonderer Versicherungsschutz notwendig. Mit Blick auf die steigende Zahl von Elektro- und Hybridfahrzeugen wollen wir allen ADAC Mitgliedern und Kunden, die elektrisch unterwegs sind oder über einen Antriebswechsel nachdenken, einen umfassenden Versicherungsschutz bieten. Die ADAC Autoversicherung erweitert daher ihr Leistungsportfolio in der Elektromobilität.“

Grundlegendes zu Schutz und Schaden

Unabhängig von der Antriebsart ihres Fahrzeugs sollten Autofahrer bei einem Versicherungswechsel auf folgende Punkte achten:

Die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte bei 100 Millionen Euro für Sachschäden und bei 15 Millionen Euro je geschädigter Person liegen.
Der Versicherungsschutz sollte auch bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel, wenn eine rote Ampel überfahren wird) nicht eingeschränkt werden.
Bei Unfällen sollten Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sein, nicht nur mit Haarwild.
Bei Marderbissen sollte der Versicherungsschutz auch für Folgeschäden am Fahrzeug gelten.
Erhöhter Haftpflichtschutz für Schäden, die mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursacht werden, sollte eingeschlossen sein.
Wer nach einem Schadenfall nicht automatisch eine höhere Versicherungsprämie zahlen will, sollte einen Rabattschutz abschließen Diese Zusatzleistung schützt vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Selbstbeteiligung vereinbaren und die Fahrleistung überprüfen

In der Kaskoversicherung können Autofahrer vereinbaren, im Schadenfall eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Oft liegt diese bei 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Selbstbehalte senken, je nach Höhe, die Versicherungsprämie deutlich.

Seit der Corona-Krise arbeiten immer mehr Menschen im Home-Office. Wer seltener ins Büro fährt oder das Auto aus anderen Gründen häufiger stehen lässt, kommt oft auf eine geringere jährliche Fahrleistung. Die gefahrenen Kilometer beeinflussen aber den Preis der Kfz-Versicherung. Die Fahrleistung sollte daher regelmäßig überprüft und realistisch angegeben werden.

Bei Werkstattbindung auf Zusatzleistungen achten

Sparen kann auch, wer damit einverstanden ist, dass das Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers repariert wird. Diese Werkstätten liegen aber nicht immer in unmittelbarer Nähe. Autofahrer sollten deshalb darauf achten, dass die Versicherung einen kostenlosen Hol- und Bringservice sowie ein Ersatzfahrzeug anbietet.

Telematik-Versicherung ausprobieren

Ein Telematik-Baustein in der Kfz-Versicherung belohnt Autofahrer für eine umsichtige Fahrweise. Bei der ADAC Autoversicherung, die einen solchen Baustein unter dem Namen Fahr + Spar kostenlos anbietet, können Interessierte die App auch unverbindlich testen.

Leistungserweiterungen für Elektroautofahrer

Die ADAC Autoversicherungen hatte schon bisher solide Leistungen für E-Autofahrer und Plug-In-Hybridfahrer, erweitert diese aber nun deutlich. Schon in der Teilkaskoversicherung ist einiges abgesichert. Hierzu zählt auch der Diebstahl des mit dem Pkw verbundenen Ladekabels. Folgeschäden am Akku durch Tierbiss oder Kurzschluss sind bis zu 20.000 Euro versichert. In gleicher Höhe sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Gewitter mitversichert. Die Kosten für eine Zustandsdiagnostik der Batterie sind bis 1.500 Euro abgedeckt. Wenn der Akku nicht repariert werden kann, zahlt die ADAC Autoversicherung, bereits mit der Teilkasko, in den ersten 24 Monaten (Produktlinie Komfort) oder in den ersten 36 Monaten (Produktlinie Premium) nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis der Batterie.

Bei Brand: Löschen, Lagern, Entsorgung und Transport

Das Thema Brand ist in den Medien vieldiskutiert, obwohl es de facto höchst selten vorkommt. Es kann im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsantrieb keine höhere Brandgefahr festgestellt werden. Hier ist sich die Versicherungswirtschaft einig. Kommt es aber zu einem Brand, so übernimmt die ADAC Autoversicherung bereits mit Teilkaskoschutz die Kosten, die etwa durch das Löschen, die Lagerung des Fahrzeugs in einem speziellen Wassercontainer sowie die Entsorgung des kontaminierten Löschwassers entstehen. Damit sind E-Autofahrer auch für diesen seltenen – aber sehr teuren Fall – gut abgesichert.

Allgefahrendeckung für den Akku und Schutz für die Ladestation

Für Fahrer von Elektroautos empfiehlt sich jedoch in der Regel der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Zum einen sind E-Autos häufig jünger und teurer als vergleichbare Verbrenner. Zum anderen enthält die Vollkasko der ADAC Autoversicherung neben den Leistungen aus dem Teilkaskoschutz, weitere wichtige Absicherungen für Elektrofahrzeuge und Hybride. Versichert ist dann die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des teuren Akkus durch alle Ereignisse (Allgefahrendeckung). Auch ein selbst verschuldeter Unfall oder Vandalismus ist über den Vollkaskoschutz abgesichert.

Auch für die Ladeinfrastruktur, etwa eine Wallbox, ist ein Versicherungsschutz sinnvoll: Versichert sind bei der ADAC Autoversicherung Schäden an der eigenen Ladestation, und zwar bei Vandalismus, Fehlbedienung beim Laden oder auch bei einem Fahrzeugfehler. Die Entschädigung beträgt dabei bis zu 2.500 Euro.

Seite zur Elektroauto Versicherung:

https://www.adac.de/produkte/versicherungen/autoversicherung/e-autoversicherung/

Animation zum Versicherungswechsel:

Produktangebot:

Die ADAC Autoversicherung bietet drei Produktlinien. Bereits die Grunddeckung enthält automatisch alle wichtigen Leistungen. ADAC Mitglieder erhalten die ADAC Autoversicherung mit bis zu 10 Prozent Rabatt. Mehr Informationen gibt es hier online www.adac.de/autoversicherung

Persönliche Beratung zu den Leistungen der ADAC Autoversicherung gibt es in jeder ADAC Geschäftsstelle und unter der Telefonnummer 089 55 89 5 61 60

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Dr. Christian Buric
T 089 76 76 38 66
christian.buric@adac.de


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Ford beschleunigt seine Transformation in Europa; Gunnar Herrmann in den Aufsichtsrat der Ford-Werke berufen

Köln (ots)

Ford beschleunigt seine Transformation in Deutschland und Europa
Gunnar Herrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH, wechselt nach 37 Jahren erfolgreicher Arbeit für Ford in den Aufsichtsrat
Hans Jörg Klein, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH, scheidet auf eigenen Wunsch aus
Rainer Ludwig, Geschäftsführer Personal- und Sozialwesen Ford-Werke GmbH, wird zusätzlich zum stellvertretenden Vorsitzenden der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH berufen
Dr. Christian Weingärtner wird als Geschäftsführer Marketing und Verkauf in die Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH berufen und verantwortet das operative Geschäft als Managing Director für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Ford unternimmt einen weiteren bedeutenden Schritt zum Aufbau eines nachhaltig profitablen Geschäfts in Deutschland und Europa. Dazu beschleunigt Ford die Umsetzung seiner Transformationsstrategie hin zu einer umfassend elektrifizierten Pkw-Palette und dem deutlichen Ausbau sowie der Elektrifizierung seines erfolgreichen Nutzfahrzeuggeschäftes.

Gunnar Herrmann gibt zum 30. November 2021 nach 37 Jahren erfolgreicher Tätigkeit für Ford sein Amt als Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH ab und wechselt zum 1. Dezember in den Aufsichtsrat der Ford-Werke GmbH. Herrmann begann seine berufliche Laufbahn 1979 als Auszubildender bei Ford. Nach Abschluss seiner Ausbildung studierte er in Hamburg Fahrzeugbau und erwarb an der Loughborough University in England einen Master-Abschluss in Advanced Automotive Engineering. Er bekleidete viele verantwortungsvolle Positionen in der Ford-Produktentwicklung und war unter anderem Chefingenieur der erfolgreichen Ford Focus Baureihe, bevor er 2012 als Vice President Quality zum europäischen Führungsteam wechselte. 2017 wurde Herrmann zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH berufen und leitete seit 2019 als Executive Director Business Transformation zusätzlich die Transformation von Ford in Deutschland.

“Gunnar Herrmann hat als “Vater” des Ford Focus einen großartigen Beitrag zu unserer erfolgreichen Produktpalette geleistet und zuletzt entscheidend die Transformation in Deutschland vorangetrieben. Wir sind ihm dafür sehr dankbar und wünschen ihm und seiner Familie alles Gute für einen glücklichen und gesunden Ruhestand”, erklärt Stuart Rowley, President Ford of Europe.

Hans Jörg Klein, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH, wird Ford zum 31. Januar 2022 auf eigenem Wunsch verlassen. Klein begann seine Karriere 1991 bei Ford und verantwortete in dieser Zeit verschiedene Managementpositionen in den Bereichen Fertigung, Marketing und Verkauf. Im September 2018 wurde er verantwortlich für das Ressort Marketing und Verkauf in die Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH berufen und übernahm im Mai 2019 zusätzlich die Funktion des Managing Director für Ford Deutschland, Österreich und die Schweiz. Seit Dezember 2020 ist Klein zusätzlich stellvertretender Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung. Diese Funktion wird er bis zu seinem Ausscheiden weiterhin bekleiden.

“Unter seiner Führung hat sich unser Geschäft in Deutschland, Österreich und der Schweiz hervorragend entwickelt. Ich danke Hans Jörg Klein für sein starkes Engagement und wünsche ihm und seiner Familie alles Gute für die Zukunft,” betont Stuart Rowley, President Ford of Europe.

Zum 1. Februar 2022 wird Rainer Ludwig, Geschäftsführer Personal- und Sozialwesen Ford-Werke GmbH, zusätzlich zum stellvertretenden Vorsitzenden der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH berufen und übernimmt in dieser Position auch kommissarisch die Leitung der deutschen Geschäftsführung. Ludwig ist seit Juli 2004 Mitglied der deutschen Geschäftsführung und seit Oktober 2020 Präsident des Dachverbandes der europäischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände Ceemet.

Zum 1. Januar 2022 übernimmt Dr. Christian Weingärtner die Funktion des Managing Director für Ford Deutschland, Österreich und die Schweiz und führt somit das operative Geschäft für Ford in der DACH Region. Zum 1. Februar 2022 wird Weingärtner zusätzlich in die Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH berufen, zuständig für das Ressort Marketing und Verkauf.

Weingärtner war Managing Director & Partner bei der Boston Consulting Group, und hat in den vergangenen zwei Jahren bei Ford Europa bereits die Position als Director, Strategy, Business Transformation, AV & Mobility bekleidet. In dieser Zeit spielte er eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung der Reset- und Redesign-Strategie für Ford in Europa. Weingärtner hat einen Doktortitel in Wirtschaftswissenschaften und einen Master-Abschluss in Technologie und Management. Er bringt zudem eine umfangreiche Beratungserfahrung in der Automobilindustrie mit, darunter mehrere Einsätze für Ford in den USA und Europa.

Weiterhin hat der Aufsichtsrat der Ford-Werke GmbH folgende Wechsel beschlossen:

Susan Krusel scheidet zum 30. November 2021 aus dem Aufsichtsrat aus. Roelant de Waard und Bernhard Mattes scheiden zum 31. Dezember 2021 aus dem Aufsichtsrat aus. Als neue Mitglieder wurden zum 1. Dezember 2021 Gunnar Herrmann und zum 1. Januar 2022 Elvira Schachermeier in den Aufsichtsrat berufen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Stuart Rowley dankte den scheidenden Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Verdienste für das Unternehmen und begrüßte Herrmann und Schachermeier im deutschen Aufsichtsrat.

Mit diesen Berufungen stärkt Ford seine Position als führender Automobilhersteller und Mobilitätsanbieter in Deutschland auf dem Weg in eine elektrifizierte Zukunft.

Pressekontakt:

Ralph Caba
Ford-Werke GmbH
0170/3380546
rcaba@ford.com

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Wenn’s kracht, zählt schnelle Hilfe

Köln (ots)

Jeder Zusammenstoß mit dem Auto strapaziert die Nerven – egal ob nur ein Kratzer im Lack die Folge ist oder ein Totalschaden. Umso wichtiger ist Autofahrenden die reibungslose Schadenregulierung mit ihrem Kfz-Versicherer. Welche Services dabei besonders gefragt sind, hängt davon ab, ob das Fahrzeug noch fahrbereit ist oder nicht. Das zeigt eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen.

Im Schadenfall erleben Versicherte, auf wen sie sich verlassen können. Das gilt für Hausrat oder Rechtsschutz genauso wie fürs Auto. Doch was ist Kfz-Besitzerinnen und -besitzern dann besonders wichtig? Die DEVK hat in einer YouGov-Umfrage 1.690 Personen mit mindestens einem Fahrzeug im Haushalt danach gefragt, welchen Service sie sich im Schadenfall von ihrem Versicherer am meisten wünschen. Weil die Beschädigung des Fahrzeugs je nach Schwere des Unfalls unterschiedlich ausfallen kann, sollten sich die Befragten zwei Szenarien vorstellen, bei dem ihr Auto beschädigt ist: im ersten ist es noch fahrbereit, im zweiten nicht mehr.

Hilfe bei kleineren Pannen

Können die Befragten ihr Fahrzeug noch selbstständig bewegen, wünschen sich 78 Prozent vor allem eine schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung. Mehr als die Hälfte möchte den Schaden schnell begutachten lassen. 33 Prozent schätzen Hilfe bei der Werkstattsuche.

Die DEVK zum Beispiel empfiehlt Betroffenen auf Wunsch eine Partnerwerkstatt in ihrer Nähe. Mit bundesweit fast 4.000 Karosseriebetrieben hat der Versicherer das größte Partnerwerkstattnetz in Deutschland – rund 2.250 Betriebe arbeiten auch im Smart-Repair-Verfahren. Damit reparieren sie vor allem kleinere Parkschäden. Etwa 45 Prozent der Kfz-Schäden reguliert die DEVK schon am ersten Tag. Nach Übersendung aller Unterlagen dauert es höchstens drei Tage, bis Versicherte ihren Schaden ersetzt bekommen.

Mobil bleiben

Anders bewerten die Befragten die Unterstützung, wenn das Auto beschädigt und nicht mehr fahrbereit ist, z. B. nach einem Wildunfall. Dann sind es noch 67 Prozent, denen die reibungslose Abwicklung mit der Versicherung besonders wichtig ist. 57 Prozent der Befragten wünschen sich allerdings Hilfe dabei, einen Ersatzwagen zu organisieren. Ist das Auto noch fahrbereit, legen nur 38 Prozent Wert auf diesen Service.

Bei nicht mehr fahrtüchtigen Wagen ist eine schnelle Begutachtung des Schadens weniger wichtig (38 Prozent). Dagegen erwarten 56 Prozent, dass ihre Kfz-Versicherung einen Abschleppdienst beauftragt. Auch hier hilft die DEVK sofort. Haben Versicherte Schutzbriefleistungen vereinbart, kümmert sich der Versicherer kostenlos darum, das Auto in die Werkstatt zu bringen – in Kooperation mit Pannenhilfs- und Abschleppdiensten.

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.077 Personen zwischen dem 13.08. und dem 16.08.2021 teilgenommen haben. Darunter n=1.690 Befragte mit Kfz im Haushalt. Die Gesamtergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Bei den Fragen nach den besonders wichtigen Unterstützungen der Kfz-Versicherung konnten die Befragten bis zu drei Antworten auswählen.

Weitere Ergebnisse zur Umfrage sowie Bilder gibt es unter www.devk.de/pressemitteilungen

Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung der DEVK gibt es unter www.devk.de/auto

Pressekontakt:

DEVK Versicherungen
Miriam Petersen
Riehler Straße 190
50735 Köln
Tel. 0221 757-1839
E-Mail: miriam.petersen@devk.de

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Das Auto-Jahr 2022 Olaf Liu, General Manager von YesAuto, über die Zukunft von E-Mobility und Online-Kauf von Fahrzeugen

München (ots)

Die Wende im Automobilmarkt hat begonnen, aber noch sind alternative Antriebsarten auf den deutschen Straßen rar gesät. Olaf Liu, General Manager von YesAuto, ist Experte im Automobilbereich und davon überzeugt, dass Elektromobilität die unmittelbare Zukunft bedeutet. Wie der Wandel in den nächsten Jahren aussehen wird und welche Veränderungen YesAuto, der Online-Marktplatz für Neu- und Gebrauchtwagen, deshalb vornimmt, verrät er im Interview.

Herr Liu, welche Chancen sehen Sie, dass sich Elektromobilität langfristig durchsetzen wird?

Gegen Elektroautos spricht für viele Menschen zurzeit noch der verhältnismäßig hohe Verkaufspreis. Daher wird die Anschaffung auch von der Bundesregierung gefördert, die Elektromobilität als wichtiges Instrument zur Erreichung der EU-Klimaziele betrachtet. Die hohe Bezuschussung in Form der Innovationsprämie sollte eigentlich nur bis Ende dieses Jahres laufen, doch inzwischen wurde eine Verlängerung bis mindestens 2025 beschlossen. Mit finanziellen Anreizen von bis zu 9.000 Euro und den überall vermehrt auftauchenden Ladestationen steigt natürlich das Interesse an E-Mobility. Insofern steht der wachsenden Verbreitung nichts mehr im Weg.

Als Betreiber einer Online-Plattform für den Autohandel müssen Sie das Thema ja ebenfalls berücksichtigen. Wie positionieren Sie sich bei YesAuto?

Wir stellen uns dem Wandel. Viele der großen internationalen Automobilhersteller steigen auf E-Mobilität um oder erweitern zumindest deutlich ihr Angebot. Ohne Elektroautos läuft das Geschäft zukünftig nicht mehr. Das merken wir auch auf unserem Online-Marktplatz. Eine Konsequenz für uns lautet, unseren Kunden wettbewerbsfähige Elektroautos anzubieten, die einen deutlichen Mehrwert über das emissionsfreie Fahren hinaus haben. Auf der IAA Mobility 2021 haben wir unsere strategische Partnerschaft mit dem chinesischen Automobilhersteller Great Wall Motor besiegelt. Im kommenden Jahr werden noch mehr chinesische Automarken auf den europäischen Markt kommen. Dadurch erleben die deutschen Autofahrerinnen und Autofahrer weitere hochwertige und innovative Lösungen, die mit günstigeren Anschaffungspreisen und smarten Features für sich selbst sprechen.

Sehen Sie Alternativen zu Elektroautos?

Neben den reinen Elektroautos reifen allmählich auch Wasserstofffahrzeuge sowohl in der PKW- als auch der LKW-Sparte zu lohnenden Alternativen heran. In puncto Langfristigkeit und Nachhaltigkeit werden aber sowohl die Bewertung des Restwerts von Elektrofahrzeugen als auch das Batterierecycling eine entscheidende Rolle spielen. Aufgrund der hohen Förderprämie liegen die Preise für gebrauchte Elektrofahrzeuge und Hybride unter dem ursprünglich kalkulierten Restwert. Hier muss es Anpassungen geben, ebenso wie bei der Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe in Autobatterien.

Welche weiteren Trends und Entwicklungen erwarten uns Ihrer Ansicht nach im Automarkt 2022?

Unser Ziel für das kommende Jahr ist, uns auf den Ausbau de E-Commerce-Geschäfts für Elektrofahrzeuge zu konzentrieren. Dazu zählen wir nicht nur die Autos selbst, sondern auch Ladestationen und Zubehör. Denn unser Credo ist, unseren Kunden alles auf einer Plattform zu bieten, was sie benötigen. Dafür passen wir unsere Services und Produkte an, um sie noch besser auf die Ansprüche des modernen E-Commerce abzustellen. Wichtige Trends sehen wir unter anderem im Verkauf von Autos über Live-Streams, Car-Sharing im Zusammenhang des Auto-Abo-Modus und bei Groupon, womit sich Kundinnen und Kunden beim Autokauf hohe Rabatte sichern können.

Über YesAuto

YesAuto, der neue revolutionäre Weg, das perfekte Auto zu finden, ist eine Website und App, die durch ihre innovative intelligente Technologie Käufer und Händler verbindet, um den Autokauf einfacher, transparenter und angenehmer zu machen.

YesAuto-Kunden haben die volle Kontrolle, wenn es darum geht, das richtige Auto für sich auszuwählen. Die cleveren Tools der Website werden mit Experten- und Nutzerinhalten in Schrift- und Videoform ergänzt. Zudem haben Nutzer Zugriff auf Bewertungen von anderen Autofahrern.

Pressekontakt:

GCI Germany
Berliner Allee 44
40212 Düsseldorf

Marlies Peine
Tel.: +49 211 430 79-238
Mobil: +49 151 16 23 13 28
marlies.peine@gciworldwide.com

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Jeder Zusammenstoß mit dem Auto strapaziert die Nerven – egal ob nur ein Kratzer im Lack die Folge ist oder ein Totalschaden. Umso wichtiger ist Autofahrenden die reibungslose Schadenregulierung mit ihrem Kfz-Versicherer. Welche Services dabei besonders gefragt sind, hängt davon ab, ob das Fahrzeug noch fahrbereit ist oder nicht. Das zeigt eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen.

Im Schadenfall erleben Versicherte, auf wen sie sich verlassen können. Das gilt für Hausrat oder Rechtsschutz genauso wie fürs Auto. Doch was ist Kfz-Besitzerinnen und -besitzern dann besonders wichtig? Die DEVK hat in einer YouGov-Umfrage 1.690 Personen mit mindestens einem Fahrzeug im Haushalt danach gefragt, welchen Service sie sich im Schadenfall von ihrem Versicherer am meisten wünschen. Weil die Beschädigung des Fahrzeugs je nach Schwere des Unfalls unterschiedlich ausfallen kann, sollten sich die Befragten zwei Szenarien vorstellen, bei dem ihr Auto beschädigt ist: im ersten ist es noch fahrbereit, im zweiten nicht mehr.

Hilfe bei kleineren Pannen

Können die Befragten ihr Fahrzeug noch selbstständig bewegen, wünschen sich 78 Prozent vor allem eine schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung. Mehr als die Hälfte möchte den Schaden schnell begutachten lassen. 33 Prozent schätzen Hilfe bei der Werkstattsuche.

Die DEVK zum Beispiel empfiehlt Betroffenen auf Wunsch eine Partnerwerkstatt in ihrer Nähe. Mit bundesweit fast 4.000 Karosseriebetrieben hat der Versicherer das größte Partnerwerkstattnetz in Deutschland – rund 2.250 Betriebe arbeiten auch im Smart-Repair-Verfahren. Damit reparieren sie vor allem kleinere Parkschäden. Etwa 45 Prozent der Kfz-Schäden reguliert die DEVK schon am ersten Tag. Nach Übersendung aller Unterlagen dauert es höchstens drei Tage, bis Versicherte ihren Schaden ersetzt bekommen.

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Anders bewerten die Befragten die Unterstützung, wenn das Auto beschädigt und nicht mehr fahrbereit ist, z. B. nach einem Wildunfall. Dann sind es noch 67 Prozent, denen die reibungslose Abwicklung mit der Versicherung besonders wichtig ist. 57 Prozent der Befragten wünschen sich allerdings Hilfe dabei, einen Ersatzwagen zu organisieren. Ist das Auto noch fahrbereit, legen nur 38 Prozent Wert auf diesen Service.

Bei nicht mehr fahrtüchtigen Wagen ist eine schnelle Begutachtung des Schadens weniger wichtig (38 Prozent). Dagegen erwarten 56 Prozent, dass ihre Kfz-Versicherung einen Abschleppdienst beauftragt. Auch hier hilft die DEVK sofort. Haben Versicherte Schutzbriefleistungen vereinbart, kümmert sich der Versicherer kostenlos darum, das Auto in die Werkstatt zu bringen – in Kooperation mit Pannenhilfs- und Abschleppdiensten.

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.077 Personen zwischen dem 13.08. und dem 16.08.2021 teilgenommen haben. Darunter n=1.690 Befragte mit Kfz im Haushalt. Die Gesamtergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Bei den Fragen nach den besonders wichtigen Unterstützungen der Kfz-Versicherung konnten die Befragten bis zu drei Antworten auswählen.

Weitere Ergebnisse zur Umfrage sowie Bilder gibt es unter www.devk.de/pressemitteilungen

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Die Wende im Automobilmarkt hat begonnen, aber noch sind alternative Antriebsarten auf den deutschen Straßen rar gesät. Olaf Liu, General Manager von YesAuto, ist Experte im Automobilbereich und davon überzeugt, dass Elektromobilität die unmittelbare Zukunft bedeutet. Wie der Wandel in den nächsten Jahren aussehen wird und welche Veränderungen YesAuto, der Online-Marktplatz für Neu- und Gebrauchtwagen, deshalb vornimmt, verrät er im Interview.

Herr Liu, welche Chancen sehen Sie, dass sich Elektromobilität langfristig durchsetzen wird?

Gegen Elektroautos spricht für viele Menschen zurzeit noch der verhältnismäßig hohe Verkaufspreis. Daher wird die Anschaffung auch von der Bundesregierung gefördert, die Elektromobilität als wichtiges Instrument zur Erreichung der EU-Klimaziele betrachtet. Die hohe Bezuschussung in Form der Innovationsprämie sollte eigentlich nur bis Ende dieses Jahres laufen, doch inzwischen wurde eine Verlängerung bis mindestens 2025 beschlossen. Mit finanziellen Anreizen von bis zu 9.000 Euro und den überall vermehrt auftauchenden Ladestationen steigt natürlich das Interesse an E-Mobility. Insofern steht der wachsenden Verbreitung nichts mehr im Weg.

Als Betreiber einer Online-Plattform für den Autohandel müssen Sie das Thema ja ebenfalls berücksichtigen. Wie positionieren Sie sich bei YesAuto?

Wir stellen uns dem Wandel. Viele der großen internationalen Automobilhersteller steigen auf E-Mobilität um oder erweitern zumindest deutlich ihr Angebot. Ohne Elektroautos läuft das Geschäft zukünftig nicht mehr. Das merken wir auch auf unserem Online-Marktplatz. Eine Konsequenz für uns lautet, unseren Kunden wettbewerbsfähige Elektroautos anzubieten, die einen deutlichen Mehrwert über das emissionsfreie Fahren hinaus haben. Auf der IAA Mobility 2021 haben wir unsere strategische Partnerschaft mit dem chinesischen Automobilhersteller Great Wall Motor besiegelt. Im kommenden Jahr werden noch mehr chinesische Automarken auf den europäischen Markt kommen. Dadurch erleben die deutschen Autofahrerinnen und Autofahrer weitere hochwertige und innovative Lösungen, die mit günstigeren Anschaffungspreisen und smarten Features für sich selbst sprechen.

Sehen Sie Alternativen zu Elektroautos?

Neben den reinen Elektroautos reifen allmählich auch Wasserstofffahrzeuge sowohl in der PKW- als auch der LKW-Sparte zu lohnenden Alternativen heran. In puncto Langfristigkeit und Nachhaltigkeit werden aber sowohl die Bewertung des Restwerts von Elektrofahrzeugen als auch das Batterierecycling eine entscheidende Rolle spielen. Aufgrund der hohen Förderprämie liegen die Preise für gebrauchte Elektrofahrzeuge und Hybride unter dem ursprünglich kalkulierten Restwert. Hier muss es Anpassungen geben, ebenso wie bei der Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe in Autobatterien.

Welche weiteren Trends und Entwicklungen erwarten uns Ihrer Ansicht nach im Automarkt 2022?

Unser Ziel für das kommende Jahr ist, uns auf den Ausbau de E-Commerce-Geschäfts für Elektrofahrzeuge zu konzentrieren. Dazu zählen wir nicht nur die Autos selbst, sondern auch Ladestationen und Zubehör. Denn unser Credo ist, unseren Kunden alles auf einer Plattform zu bieten, was sie benötigen. Dafür passen wir unsere Services und Produkte an, um sie noch besser auf die Ansprüche des modernen E-Commerce abzustellen. Wichtige Trends sehen wir unter anderem im Verkauf von Autos über Live-Streams, Car-Sharing im Zusammenhang des Auto-Abo-Modus und bei Groupon, womit sich Kundinnen und Kunden beim Autokauf hohe Rabatte sichern können.

Über YesAuto

YesAuto, der neue revolutionäre Weg, das perfekte Auto zu finden, ist eine Website und App, die durch ihre innovative intelligente Technologie Käufer und Händler verbindet, um den Autokauf einfacher, transparenter und angenehmer zu machen.

YesAuto-Kunden haben die volle Kontrolle, wenn es darum geht, das richtige Auto für sich auszuwählen. Die cleveren Tools der Website werden mit Experten- und Nutzerinhalten in Schrift- und Videoform ergänzt. Zudem haben Nutzer Zugriff auf Bewertungen von anderen Autofahrern.

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Oberlandesgericht Oldenburg positioniert sich im Dieselabgasskandal zum Restschadensersatz nach § 852 BGB

Mönchengladbach (ots)

Ein aktuelles Urteil vor dem Oberlandesgericht Oldenburg zeigt, dass im Dieselabgasskandal auch für Fahrzeuge älteren Baujahrs noch Schadenersatz erstritten werden kann. Hintergrund sind die Regelungen zum Restschadensersatz nach § 852 BGB.

In den Dieselabgasskandal kommt weitere Bewegung. Denn nun ist es einmal mehr klargeworden, dass auch Haltern älterer Fahrzeuge unter gewissen Umständen Schadenersatz zusteht. Hintergrund sind die Reglungen zu Ansprüchen aus § 852 BGB im Rahmen eines “Restschadensersatzanspruchs”: “Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verjährung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass der Anspruch aus § 852 BGB weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch ist”, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als “Dieselanwalt” der ersten Stunde.

In dem Rahmen müssen die von Autoherstellern erschlichenen finanziellen Vorteile an die Geschädigten zurückgegeben werden, und die Verjährung tritt frühestens nach zehn Jahren ab Kauf ein. Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits deliktische Ansprüche zugesprochen hat, stehen die Schadensersatzansprüche den geschädigten Dieselkäufern aus § 852 BGB in jedem Fall zu.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat diesen Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 BGB bestätigt (Urteil vom 29.10.2021, Az.: 6 U 94/21 zu Az.: 6 O 2518/20 Landgericht Osnabrück). Auf die Berufung des Klägers wurde das erstinstanzliche Urteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und die Volkswagen AG verurteilt, an den Kläger 21.334,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Oktober 2020 zu zahlen.

“In dem streitgegenständlichen Volkswagen ist der Motor EA189 verbaut, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer Umschaltlogik versehen ist. Die Motorsteuerungssoftware erkennt laut Oberlandesgericht Oldenburg, ob sich das Fahrzeug auf einem technischen Prüfstand zur Ermittlung der Emissionswerte (Modus 1) oder im Straßenverkehr (Modus 0) befindet. Die Software verringert auf dem Prüfstand den Ausstoß von Stickoxid gegenüber dem normalen Fahrbetrieb; auf der Straße werden die maßgeblichen gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten”, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Jahr 2016 verkauft.

Dabei bezieht sich die Berufung auf die sekundäre Darlegungslast. “Deshalb obliege es der Beklagten, konkret vorzutragen, was sie aus dem Fahrzeugverkauf erlangt habe. Dazu habe die Beklagte indes nicht vorgetragen. Für das erlangte Etwas sei darauf abzustellen, was die Beklagte rein tatsächlich aus dem Verkauf erlangt habe; es sei auf den erlangten Geldbetrag, und nicht auf den erzielten Gewinn abzustellen”, heißt es.

Der Vorteil an der Regelung nach § 852 BGB: Verbraucher können auch nach Eintritt der Verjährung gegen wirtschaftliche Bereicherung eines Konzerns zum Beispiel durch Betrug ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen. Dabei haben Verbraucher bis zu zehn Jahre nach Aufdeckung der Schädigung Zeit, sich rechtlich zu wehren – im VW-Abgasskandal wäre das bis mindestens 2025. Übrigens könnte die Verjährung im Februar 2021 von vorn beginnen. Dann befasst sich der BGH mit der Legalität des für den Motorentyp EA189 entwickelten Software-Updates, das VW betroffenen Fahrzeugen aufspielte. Dieses sollte die Fahrzeuge sauber machen. Doch es soll ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten. Aufgrund dessen bestehen daher neue Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher.

Das Dieselgate 2.0 bezüglich des VW-Nachfolgemotors des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6 hingegen ist auf keinen Fall von der etwaigen Verjährungsproblematik des VW-Vorgängermotors des Typs EA189 betroffen und somit noch lange nicht beendet. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gerichte den geschädigten Dieselkäufern in den nächsten Jahren zudem weitreichende Schadensersatzansprüche zusprechen werden. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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