Berlin (ots) – Die deutschen Autobauer stecken in der Diesel-Krise. Auch diverse Mercedes-Modelle der Daimler AG sind vom Abgasskandal betroffen. Seit mittlerweile vier Jahren beschäftigt sich Daimler mit zahlreichen Rückrufaktionen, Softwareupdates – und Klagen von betrogenen Verbrauchern.
Mit VW begann 2015 der Abgasskandal (https://www.rueden.de/abgasskandal/) . Ein Jahr später wurde bekannt, dass auch die Daimler AG Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen verbaut hat, um die Abgaswerte zu manipulieren: Auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden funktioniert die Abgasreinigung in vollem Umfang. Im Normalbetrieb auf der Straße überschreiten die betroffenen Mercedes-Fahrzeuge die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte hingegen bei weitem. Die Folgen dieser Entdeckung sind Rückrufe, Softwareupdates, Klagen und Strafzahlungen – bis heute.
Vier Jahre Daimler-Abgasskandal – Rückruf diverser Modelle
Im November 2016 wurden erste Abweichungen bei den Stickoxidwerten festgestellt. Einige Mercedes-Fahrzeuge wiesen im Straßenverkehr höhere Emissionswerte auf als bei den Tests der Zulassungsbehörde. Im Juni 2018 kam es dann zur ersten großen Rückrufaktion im Abgasskandal für Daimler. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg ordnete Rückrufe für 280.000 Mercedes-Fahrzeuge in Deutschland an. Mit einem Softwareupdate sollte die illegale Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation in der Motorsteuerung deaktiviert werden. Kurz darauf konnte die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN (https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) die ersten vier Urteile gegen die Daimler AG im Abgasskandal gewinnen. Der Autohersteller wurde jeweils wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt, den er an die klagenden Verbraucher zahlen musste.
Im Juni 2019 folgte ein weiterer Rückruf durch das KBA (https://www.rueden.de/abgasskandal/mercedes/mercedes-rueckruf/) : Rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI der Abgasnorm Euro 5 enthielten eine illegale Abschalteinrichtung, die sich auf die Abgasreinigung auswirkt. Auch diese Fahrzeuge mussten in die Werkstatt zum Softwareupdate. Auf diese Rückrufaktion folgten rund 100.000 Mercedes-Sprinter, die in Deutschland wieder in die Werkstätten mussten: Auch die Lieferwagen mit Dieselmotor enthielten eine Abschalteinrichtung. Der bisher letzte Rückruf wurde im Januar 2020 bekannt. Etwa 50.000 Mercedes-Diesel aus der C-, E-, M- und S-Klasse sowie verschiedene CLS-, GLE- und SLK-Fahrzeuge aus den Baujahren 2012 bis 2018 müssen zum Softwareupdate. Welche weiteren Mercedes-Modelle vom Abgasskandal betroffen sind, ist noch nicht bekannt.
Überblick: Mercedes-Modelle mit Abschalteinrichtung
Folgende Mercedes-Modelle enthalten nachweislich eine unzulässige Abschalteinrichtung im Dieselmotor und wurden vom KBA bereits zurückgerufen:
– Mercedes C 180 (Euro 6) – Mercedes C 200 (Euro 6) – Mercedes C300 (Euro 6) – Mercedes CLS 350 (Euro 6) – Mercedes E 250 (Euro 5) – Mercedes E 300 (Euro 6) – Mercedes E 350 (Euro 6) – Mercedes G 350 (Euro 6) – Mercedes GL 350 (Euro 6) – Mercedes GLC 220 (Euro 6) – Mercedes GLC 250 (Euro 6) – Mercedes GLE 250 (Euro 6) – Mercedes GLE 350 (Euro 6) – Mercedes GLK 200 (Euro 5) – Mercedes GLK 220 (Euro 5) – Mercedes GLS 350 (Euro 6) – Mercedes ML 250 (Euro 6) – Mercedes ML 350 (Euro 6) – Mercedes S 300 (Euro 6) – Mercedes S 350 (Euro 6) – Mercedes SLC 250 (Euro 6) – Mercedes SLK 250 (Euro 6) – Mercedes Sprinter (Euro 6) – Mercedes Vito (Euro 6) – Mercedes Vito Tourer (Euro 6) – Mercedes Marco Polo (Euro 6)
Mercedes-Dieselskandal: Anwaltliche Beratung statt Softwareupdate
Medienberichten zufolge nutze die Daimler AG (https://www.rueden.de/abgasskandal/mercedes/) Reifenwechsel-, Inspektions- und weitere Werkstatttermine, um ungefragt Softwareupdates in der Motorsteuerung vorzunehmen – ohne Einverständnis der Fahrzeughalter. So will Daimler den offiziellen Rückrufen zuvorkommen. Der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN (https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) rät Mercedes-Fahrern, gegen Daimler vorzugehen: „Mercedes-Besitzer sollten ein Softwareupdate ausdrücklich ablehnen, da Spätfolgen wie Motorschäden bis heute nicht ausgeschlossen werden können. Stattdessen sollten sich die Fahrzeughalter anwaltlich beraten lassen“, rät Rechtsanwalt von Rüden. „Bei der unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um einen Betrug, für den der Kunde entschädigt werden kann. Eine Einzelklage gegen die Daimler AG hat in zahlreichen Fällen zu Schadensersatzzahlungen an den Verbraucher geführt.“
Neben der Erstattung des Kaufpreises nach Abzug einer geringen Nutzungsentschädigung, muss der Hersteller das mangelhafte Fahrzeug zurücknehmen. Mit einer Einzelklage entgeht der Kunde also sowohl drohenden Fahrverboten als auch dem akuten Wertverlust des vormals hochpreisigen Dieselfahrzeugs. Die Verbraucherrechtkanzlei VON RUEDEN berät und vertritt Mercedes-Fahrer in ganz Deutschland. In einem kostenlosen Erstgespräch (https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) beraten die erfahrenen Experten über die rechtlichen Möglichkeiten und Chancen des Verbrauchers in einem juristischen Verfahren gegen Daimler. Bei Klage vor Gericht setzen sich die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN für die individuellen Verbraucherrechte ein und erzielen das bestmögliche Ergebnis. Kontaktieren Sie die Kanzlei per E-Mail an info@rueden.de oder telefonisch unter der Nummer 030 / 200 590 770.
Pressekontakt:
VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
info@rueden.de http://www.rueden.de
https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140928/4608632
OTS: VON RUEDEN
Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell