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Umziehen: Welche Versicherungen sind nötig

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Coburg (ots) :  Tipps für den Alltag

Umziehen: Welche Versicherungen sind nötig

Private Haftpflichtversicherung hilft Umziehenden und Helfern
Hausratversicherung für neue Wohnung fit machen

Die Tage werden wieder länger, die Temperaturen steigen langsam und die Regenhäufigkeit lässt nach. Günstige Bedingungen für einen Do-it-Yourself-Umzug. Sind Freunde und Verwandte bereit, kann es losgehen. In dieser Phase ist Zeit ein knappes Gut. Alles dreht sich um Anpacken und Erledigen. Doch ein paar Minuten sollte man sich nehmen, rät die HUK-COBURG, damit diese kostengünstige Lösung für die Beteiligten nicht überraschend teuer wird.

Was ist beispielsweise, wenn die Waschmaschine beim Heruntertragen auf der Treppenhauswand hässliche Schrammen hinterlässt? Für diesen Fehler steht der Mieter beim Vermieter gerade, unabhängig davon, ob er oder die Helfer die Maschine transportiert haben. Eine private Haftpflichtversicherung kümmert sich um die Regulierung.

Nächster Knackpunk, das Umzugsgut ist unsachgemäß gesichert. Im ganzen Tohuwabohu hat einer der Helfenden zum Beispiel vergessen, die Türen eines Schrankes zu verschließen. Während des Transports öffnet sich eine Tür und quetscht die Hand eines anderen Helfers. Eventuell muss die Wunde im Krankenhaus versorgt werden und der Verletzte kann wochenlang nicht arbeiten.

Konsequenz: Die Krankenkasse wird sich die Behandlungskosten, der Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung vom Verursacher zurückholen. Außerdem kann der Geschädigte Schmerzensgeld verlangen: ein klassischer Fall für eine private Haftpflichtversicherung – genau wie eine andere Schadenkonstellation: Freunde, die beim Umzug mit anpacken, sind keine Profis. Dass da mal etwas herunterfällt oder beschädigt wird, ist nicht auszuschließen. Schadenersatz durch die Versicherung verhindert, dass neben dem Umzugsgut vielleicht auch noch eine Freundschaft in die Brüche geht.

Hausrat nicht vergessen

Spätestens wenn die ersten Umzugskartons in die neue Wohnung einziehen, sollte der Hausratversicherer informiert werden. Bei längerer Umzugsdauer besteht meist für zwei bis drei Monate Versicherungsschutz für beide Wohnungen. Und falls vorhanden, zieht selbst der Unterversicherungsschutz mit um. Davon spricht man, wenn der Versicherer im Schadenfall nicht prüft, ob eine Unterversicherung besteht und er bei einem Totalschaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme leistet.

Doch reicht die Versicherungssumme im Schadenfall in der neuen Wohnung noch? Oft werden beim Wohnungswechsel neue Möbel oder Geräte angeschafft, die den Wert des Hausrats steigen lassen. Selbst bei gleicher Wohnungsgröße ist die alte Versicherungssumme vielleicht nicht mehr hoch genug. Ein Gespräch mit dem Hausratversicherer bringt Klarheit und Sicherheit. Der Elementarschadenschutz zieht zum Beispiel nie mit um. War dieses Zusatzangebot mitversichert, muss es nach dem Umzug neu vereinbart werden.

Beim Nachdenken über die Hausratpolice stellen sich noch andere Fragen, zum Beispiel ob der Diebstahl des neuen Mountainbikes mitversichert ist. – Was bei Umzügen innerhalb Deutschlands recht ist, muss für Umzüge ins Ausland nicht billig sein. Wie es beim grenzüberschreitenden Umzug um den Versicherungsschutz bestellt ist, sollte mit dem Hausratversicherer vorab besprochen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/umziehen.html

Pressekontakt:

Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning@huk-coburg.de

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